15343/J XXIV. GP

Eingelangt am 03.07.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Ausbau der Tagesbetreuung

BEGRÜNDUNG

 

Aus mehreren Bundesländern haben uns Klagen erreicht, dass der Bund beim Ausbau der Ganztagsschulen zwar bedeutende Geldmittel zur Verfügung stellt, ein oft kompliziertes System bei der Abrufung der Geldmittel aber gleichzeitig verhindert, dass die Mittel auch ausgeschöpft werden können.

Schwachstellen werden insbesondere bei der Lernförderung geortet. Die Grünen begrüßen die Vereinbarung zwischen Ländern und Bund zum Ausbau der ganztägigen Schulformen. Ebenso wird begrüßt, dass die Mittel flexibel auch für Infrastrukturmaßnahmen verwendet werden können. Gut ist auch, dass pädagogische Gesamtkonzepte für die Ganztagsbetreuung erstellt werden müssen, denn bislang wurde bei der Nachmittagsbetreuung wenig bis gar nicht auf Qualität und Lernförderung der Kinder geschaut.

Konkret verspricht der Bund eine Verdoppelung der Mittel ab 2014 die Mittel auf 160 Millionen Euro bis 2018, bis zum Schuljahr 2018/19 soll die Zahl der Plätze von derzeit 119.000 auf 200.000 steigen. Damit sollen dann 30 Prozent der Sechs- bis 14-Jährigen ein Angebot vorfinden, derzeit sind es 17,6 Prozent. Ab einer Gruppengröße von 15 Kindern gibt es für zusätzliches Personal 9000, für Infrastruktur 55.000 Euro. Außerdem müssen Schulerhalter künftig schon ab zwölf Kindern (bisher: 15) Tagesbetreuung am Standort anbieten, Eltern haben darauf einen Rechtsanspruch. Bei Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder der Erfüllung spezieller Qualitätsansprüche soll die Bildung kleinerer Gruppen möglich sein.

Gemeindebundpräsident Helmut Mödlhammer spricht von einer bewältigten „Herkulesaufgabe“, verweist aber gleichzeitig darauf, dass die Gemeinden darunter leiden, nicht direkte 15a-Verträge mit dem Bund abschließen zu können, sondern die Länder zwischengeschaltet sind („Das Geld würde schneller und direkter bei den Gemeinden ankommen, wenn es nicht den Umweg über die Bundesländer nehmen muss.“).
Außerdem kritisiert er, dass die Nachmittagsbetreuer im Freizeitteil - etwa die eigens dafür ausgebildeten Freizeitpädagogen - im Gegensatz zu den Lehrern bei der Gemeinde angestellt sind und verweist – ähnlich wie die Grünen - darauf, dass es besser wäre, wenn sowohl Lehrkräfte als auch NachmittagsbetreuerInnen einen Dienstgeber hätten.

Problematisch sind zudem einzelne Bestimmungen in der Durchführung. So ist beispielsweise im Merkblatt der Vorarlberger Landesregierung zur Durchführung von SchülerInnenbetreuung explizit festgehalten, „… dass am Nachmittag kein Förderunterricht stattfindet, weil negative Stigmatisierung der Kinder vermieden werden soll“.

Aus unserer Sicht ist das absurd. Selbstverständlich muss Hilfestellung für Hausaufgaben oder Prüfungsvorbereitung stattfinden. Reine Beaufsichtigung hilft uns nicht, die Schulqualität zu heben. Es braucht eine Lernförderung in optimaler Qualität.

Sie selbst haben gegenüber den Medien darauf hingewiesen, dass „in Zukunft die verschränkte Ganztagsschule gleichberechtigt mit der Tagesbetreuung im herkömmlichen Sinn angeboten werden“ muss, weil diese pädagogisch am sinnvollsten sei. Lehrerinnen und Lehrer sowie Eltern kritisieren auch die Obergrenzen pro Gruppe. Die Personalkosten werden pro Gruppe pro Jahr mit 9.000,-- Euro limitiert (in der frühen 15a-Vereinbarung 8.000,-- Euro) und zum überwiegenden Teil nur für Freizeitbetreuung zur Verfügung gestellt. Diese Einschränkung führt dazu, dass ein Teil des Geldes nicht abgeholt werden kann, weil sie nicht für Pädagogikstunden eingesetzt werden dürfen.

Das widerspricht dem Ziel des Ausbaus der Ganztagsschulen. Damit werden Pädagogik- und Freizeitstunden gegeneinander ausgespielt, indem der Bund den Freizeitanteil zahlt, die Länder den Pädagogikteil zahlen. Es geht um eine gesamthafte Förderung der Kinder, die alles beinhaltet.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie viele der seit 2011 bereitgestellten Mittel wurden bisher von den Bundesländern für den Ausbau und Betrieb von Tagesbetreuung abgerufen? Bitte nach Bundesländern, Jahr und Verwendungszweck (Infrastruktur bzw. Personalkosten) aufgeschlüsselt darstellen.


2)    Wie viele  der seit 2011 bereitgestellten Mittel wurden nicht abgerufen? Bitte nach Jahren und Bundesländern aufgeschlüsselt darstellen.

 

3)    Sind die nicht abgerufenen Mittel weiterhin für den Ausbau und Betreib von Tagesbetreuung an Schulen verfügbar? Wenn ja, unter welchen Bedingungen?

 

4)    Wie wollen Sie gewährleisten, dass künftig auch Gemeinden ein Mitspracherecht bei der Gestaltung schulischer Ganztagsbetreuung bekommen?

 

5)    Sind seitens des Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Pläne, den Vorschlag von Präsident Mödlhammer aufzugreifen und einen „Personalpool“ zu organisieren, „aus dem die Gemeinden sich dann bedienen“?

 

6)    Gibt es seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur  Pläne, die dafür notwendigen Vorkehrungen zu treffen und insbesondere die FreizeitpädagogInnen nach dem LandeslehrerInnen-Dienstrecht anzustellen?

 

7)    Wie wollen Sie gewährleisten, dass „in Zukunft die verschränkte Ganztagsschule gleichberechtigt mit der Tagesbetreuung im herkömmlichen Sinn angeboten werden kann“?

 

8)    Gegenüber Medien haben Sie verkündet, dass Sie „gezielt die Eltern, denen bei der Umstellung auf ganztägige Schulformen eine zentrale Rolle zufällt, davon überzeugen (wollen), dass das optimale pädagogische Angebot für ihre Kinder die verschränkte Ganztagsschule ist“. Welche konkreten Schritte für diese Überzeugungsarbeit sind in den nächsten Monaten geplant?

 

9)    Sie selbst haben gegenüber den Medien darauf hingewiesen, dass „in Zukunft die verschränkte Ganztagsschule gleichberechtigt mit der Tagesbetreuung im herkömmlichen Sinn angeboten werden“ müssen, weil diese pädagogisch am sinnvollsten sei.