15354/J XXIV. GP

Eingelangt am 03.07.2013
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Kunasek,

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Reform des Wehrdienstes – Überarbeitung der Kriterien für die Tauglichkeit

 

Am 27.06.2013 präsentierten Sie gemeinsam mit Innenministerin Johanna Mikl-Leitner den „Wehrdienst Neu“. Das Reformprogramm beinhaltet insgesamt etwa 180 Einzelmaßnahmen. Eine Maßnahme ist die Überarbeitung der Tauglichkeitskriterien.

 

Durch die Überarbeitung der Tauglichkeitskriterien im Rahmen der Stellung, sollen zukünftig möglichst viele Stellungspflichtige zum Wahrdienst einberufen werden. So soll die Tauglichkeitsfeststellung an die Aufgaben und Anforderungen angepasst werden, mit denen die künftigen Wehrpflichtigem konfrontiert sein werden. Die Anforderungsprofile für bestimmte Funktionen im Grundwehrdienst sollen überprüft und allenfalls angepasst werden. Ausgewählten Spezialisten soll durch ein flexibles System der Zugang zu speziellen Verwendungen im Rahmen des Wehrdienstes ermöglicht werden (z. B. im Bereich der Cyber-Sicherheit). (Quelle: Bericht zur Reform des Wehrdienstes, Seite 63) Die Informationsveranstaltungen für Stellungspflichtige sollen intensiviert werden, ebenso die Betreuung der Schulen. Zu diesem Zweck ist auch die Anzahl der Informationsoffiziere zu erhöhen, ihre Qualität soll verbessert werden und ihre Tätigkeit ist auf eine rechtliche Basis zu stellen. ). (Quelle: Bericht zur Reform des Wehrdienstes, Seite 60)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

 

Anfrage:

 

1.            Welche genauen Maßnahmen haben Sie im Zusammenhang mit der Reform der Tauglichkeitskriterien bereits umgesetzt und welche Maßnahmen planen Sie umzusetzen?

2.            Wie stellen sich diese Maßnahmen im Detail dar?

3.            Woraus setzt sich der geplante „Talentecheck“ im Rahmen der Stellung zusammen?


4.            Wie genau sieht das sogenannte „flexible System“ aus, das ausgewählten Spezialisten den Zugang zu speziellen Verwendungen im Rahmen des Wehrdienstes ermöglichen soll?

5.            Gibt es eine Arbeitsgruppe, die die Tauglichkeitskriterien überarbeitet?

6.            Wenn ja, wer ist Teil dieser Arbeitsgruppe?

7.            Über wie viele Informationsoffiziere verfügt das Österreichische Bundesheer?

8.            Um wie viele Informationsoffiziere soll diese Zahl aufgestockt werden?

9.            Wie konkret soll „die Qualität der Informationsoffiziere“ verbessert werden?

10.         Welche Kosten entstehen dadurch?