15359/J XXIV. GP
Eingelangt am 03.07.2013
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ANFRAGE
des Abgeordneten Doppler
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Teleradiologie
Bei der Teleradiologie wird - unter dem Deckmantel der Kostenersparnis - radiologisches Bildmaterial mittels elektronischer Daten an einen nicht vor Ort befindlichen Radiologen übertragen. So werden bundesweit meist von Schwerpunktkrankenhäusern die radiologischen Aufgaben der Spitäler im Umkreis übernommen. Probleme sehen Experten allerdings beim fehlenden Kontakt des Radiologen zum Patienten. Ebenso problematisch wird die fehlende Einflussmöglichkeit des Radiologen auf die Art der Untersuchung eingeschätzt, wie auch eine oftmals fehlende Einbeziehung eines klinischen Befundes.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende
Anfrage