15367/J XXIV. GP
Eingelangt am 03.07.2013
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ANFRAGE
des Abgeordneten Doppler
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Kündigungen im Krankenstand
ooe.orf.at berichtete am 11.5.2013:
„Immer mehr Kündigungen im Krankenstand
Statt Genesungswünschen vom Arbeitgeber kommt immer öfter das Kündigungsschreiben ans Krankenbett, kritisiert die Arbeiterkammer OÖ. AK-Rechtsexperten haben zuletzt eine Häufung bei ihren Beratungen festgestellt.
Sie sprechen von bis zu 100 Fällen jeden Monat. Eigentlich müssen die Arbeitgeber den Mitarbeitern bei einer Kündigung im Krankenstand den Lohn längere Zeit weiterbezahlen. In der Praxis werde das aber oft umgangen, um sich damit die Entgeltfortzahlung oder die sogenannten Beendigungsansprüche zu sparen, so die AK.
„Unentschuldigt ferngeblieben“
Krankheit schützt nicht vor Kündigung - auch wenn viele denken mögen, eine Kündigung im Krankenstand sei nicht möglich. Herr K., ein Schleifer aus Wels, wird an einem Montag vom Arzt für voraussichtlich vier Wochen krankgeschrieben. Er meldet es umgehend dem Dienstgeber. Eine Woche später flattert ihm die fristlose Entlassung ins Haus. Er sei unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben, heißt es. Herr K. ist rückwirkend mit letztem Arbeitstag vor dem Krankenstand entlassen worden.
Er wendet sich an die Arbeiterkammer. Mit Unterstützung der AK habe er schließlich die Entgeltfortzahlung für den Krankenstand bekommen, die sich die Firma offenbar ersparen wollte, so die Rechtsexperten. Eine Rückdatierung sei rechtlich nicht möglich.
Kündigungsschutz nach Schweizer Vorbild
Dies sei kein Einzelfall, kritisiert AK-Präsident Johann Kalliauer. Immer häufiger würden Arbeitgeber Mitarbeiter im Krankenstand rauswerfen. Manche möchten damit auch sogenannte Beendigungsansprüche wie die Auszahlung des Resturlaubs oder anteilige Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld umgehen, heißt es. Pro Monat melden sich bis zu 100 Betroffene bei den AK-Rechtsexperten.
Kalliauer fordert einen Kündigungsschutz im Krankenstand - und zwar nach dem Schweizer Modell. In der Schweiz ist ein Kündigungsschutz bis zu 180 Tagen rechtlich verankert. Der Präsident der AK OÖ hält eine Kündigung im Krankenstand für moralisch unanständig. Rechtlich sei sie aber möglich, so Kalliauer.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage