15419/J XXIV. GP

Eingelangt am 04.07.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Silvia Grünberger

Kolleginnen und Kollegen

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Umsetzung der Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012

 

 

Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie hat mit 26. Juni 2012 die Verordnung über die Sicherung von Eisenbahnkreuzungen und das Verhalten bei der Annäherung an und beim Übersetzen von Eisenbahnkreuzungen (Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 - EisbKrV) novelliert.

Die Umsetzung der Verordnung bringt in den betroffenen Gemeinden große Unsicherheiten hervor. Die unterzeichnenden Abgeordneten richteten daher an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

Anfrage:

1.   Besteht gem. der EisbKrV 2012 eine Verpflichtung bisher technisch ungesicherte Eisenbahnkreuzungen mit einer technischen Sicherung zu versehen?

2.  Welche Sicherungsarten sind davon betroffen und welche Maßnahmen kommen dafür in Betracht?

3.  Wieviele Eisenbahnkreuzungen im Bezirk Neusiedl am See sind davon betroffen?

4.   Bei wievielen dieser Eisenbahnkreuzungen im Bezirk Neusiedl am See tritt eine Gemeinde als Straßenerhalter der kreuzenden Straße auf?


5.  Wie hoch sind die Kosten der Aufrüstung von den Sicherungsarten von Eisenbahnkreuzungen gem. § 4 Abs. 1 Z 1, 2 und 3 EisbKrV auf eine Sicherung gem. § 4 Abs 1 Z 4 leg. cit. (Schrankenanlagen) - differenziert nach den Sicherungsarten gem. § 4 Abs. 2 und 3?

6.  Wer trägt die Kosten für die (Neu-)Errichtung der Sicherungsanlagen?

7.  Werden Sie die betroffenen Gemeinden ausführlich über ihre Rechte und Pflichten im Zuge der Umrüstung der Sicherungsmaßnahmen für Eisenbahnkreuzungen informieren?

8.  Wie hoch werden die Gesamtkosten aller Umrüstungsmaßnahmen im Bezirk Neusiedl am See sein?

9.  Wie hoch sind die Instandhaltungskosten für die verschiedenen Sicherungsarten gem. § 4 EisbKrV pro Jahr?