15420/J XXIV. GP

Eingelangt am 04.07.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Martin Bartenstein

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Weitergabe medizinischer Daten an die Austro Control

Zum wiederholten Male ist die zum BMVIT ressortierende ausgegliederte Flugsicherheitsbehörde Austro Control wegen ihres leichtfertigen Umgangs mit sensiblen medizinischen Daten gerügt worden. Gemäß der derzeit gängigen Praxis werden Ärzte, die Flugtauglichkeitsuntersuchungen am Personal von Luftfahrtunternehmen durchführen, durch die Austro Control verpflichtet, eine detaillierte Dokumentation über diese Untersuchungen zu übermitteln, obwohl die entsprechenden Berichte höchst sensible medizinische Daten enthalten, die eigentlich dem Datenschutz unterliegen sollten. In einem kürzlich in der Tageszeitung „Die Presse“ erschienenen Artikel empören sich für Flugtauglichkeitsuntersuchungen zertifizierte Ärzte über diesen Missstand und weisen darauf hin, dass durch die derzeit vorgeschriebene Übermittlung von Daten nicht nur das Datenschutzgesetz, sondern auch die Ärztliche Verschwiegenheitspflicht verletzt werde.

Schon am 29. April 2013 rügte der Datenschutzrat der Republik Österreich, dass eine solche generelle Übermittlung der flugmedizinisch detaillierten Untersuchungsberichte an die Austro Control GesmbH der EU-Datenschutzrichtlinie widerspricht. Im selben Bericht fordert der Datenschutzrat die Austro Control auf, ein alternatives Nachweisverfahren einzuführen, welches ohne Übermittlung von Daten aus flugmedizinischen Untersuchungen auskommt. Auch die erwähnten Ärzte halten fest, dass es durchaus Möglichkeiten gäbe, die Flugtauglichkeit zu attestieren und die nötige Sicherheit zu gewährleisten, ohne laufend die Mindeststandards des medizinischen Datenschutzes verletzen zu müssen.


Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage

1.    Welche Maßnahmen wurden von Seiten der Austro Control gesetzt, um die Forderungen und Anregungen des Datenschutzrates umzusetzen?

2.    Welche Schritte wurden konkret unternommen, um ein alternatives Nachweisverfahren der Flugtauglichkeit einzurichten?

3.    Wann wird dieses Nachweisverfahren konkret eingeführt werden und wie wird dieses ablaufen?

4.    Wie werden die Zustimmungen der Piloten eingeholt, für den Fall, dass es sich um eine anlasslose Weiterleitung flugmedizinischer Daten handelt?

5.    Wie werden Sie dem möglichen Verschweigen von relevanten Informationen von Flugpersonal Vorbeugen?

6.    Das Ziel dieser Regelungen soll eine Reduktion medizinisch begründeter Flugunfälle sein, wie haben sich die Zahlen in den letzten fünf Jahren dazu entwickelt?

7.    Welche Maßnahmen setzt das BMVIT als verantwortliche Instanz, um im Bereich der Flugsicherung die Einhaltung der EU-Datenschutzrichtlinie sicherzustellen?

8.    Wie ist es zur Auswahl des Systems "EMPIC" gekommen?

9.    Wer ist am Betrieb und Vertrieb dieses Systems finanziell beteiligt oder bezieht dafür Förderungen?

10. Auch die ACG Fluglotsen müssen sich einer regelmäßigen Fliegerärztlichen Untersuchung unterziehen, um ihre Lotsentätigkeit ausüben zu dürfen. Wie wird sichergestellt, dass die ACG als Behörde und Arbeitgeber die ihr zu übermittelnden vertraulichen medizinischen Untersuchungsdaten vor missbräuchlicher Verwendung gegenüber ihren eigenen Mitarbeitern geschützt werden?