15447/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.07.2013
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, DI Deimek

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Ausnahme von der Entrichtung der zeitabhängigen Maut (Vignette) und der Abschnitt auf der A 12 zwischen „Staatsgrenze bei Kufstein“ und „Kufstein Nord“

 

 

Seit dem Jahr 1997 gibt es aufgrund eines mündlichen Abkommens auf der A12 im Bereich Kufstein-Nord bis Kufstein-Süd keine Vignettenkontrollen.

Nunmehr plant die ASINFAG mit Unterstützung von Verkehrsministerin Bures ab dem 1. Dezember 2013 genau in diesem Bereich die Vignettenkontrollen wieder einzuführen.

Die geplante (Wieder)Einführung der Vignettenkontrolle ist insbesondere für die betroffenen Anrainer und die betroffene Stadt Kufstein mit vielen Nachteilen verbunden. Kufstein und hier vor allem den Ortsteilen Zell und Endach drohen der totale Verkehrskollaps; negativ werden sich die Kontrollen auch auf den Tourismus auswirken. Viele aus Deutschland kommende Urlauber und Tagesausflügler werden auf den Kauf einer Vignette für diesen Abschnitt verzichten und auf dem Weg in den Süden auf die mautfreien Landesstraßen ausweichen: Damit wird eine wahre Verkehrslawine auf die umliegenden Gemeinden und Dörfer hereinbrechen.

 

Einen „dringenden Appell“ gibt es in diesem Zusammenhang vom Tiroler Landeshauptmann Platter und seinem Salzburger Amtskollegen Wilfried Haslauer. In einer gemeinsamen Erklärung forderten sie Verkehrsministerin Bures zum "Einlenken" auf:

"Vor mehr als 15 Jahren wurde politisch vereinbart, dass dieser Autobahnabschnitt von der Vignettenmaut ausgenommen ist, um negative Folgen von Tirol und Salzburg abzuwenden. Wenn nun ab 1. Dezember zwischen der deutschen Grenze und Kufstein-Süd eine Vignettenmaut eingehoben wird, hätte das aufgrund der Mautflüchtlinge katastrophale Konsequenzen für die ansässige Bevölkerung und den Tourismus in Tirol und Salzburg. Und das noch zum jetzigen Zeitpunkt, wo Tirol und Salzburg durch das Jahrhunderthochwasser und Osttirol durch den Felbertauernfelssturz von zahlreichen Naturkatastrophen arg gebeutelt worden sind. Das ist ein äußerst unsensibles Vorgehen und ein weiterer Anschlag auf die Tiroler und Salzburger Bevölkerung“.


Laut ÖVP-Generalsekretär Hannes Rauch strotzen Verkehrsministerin Bures und SPÖ-Verkehrssprecher Heinzl nur so vor Unkenntnis der bereits bestehenden Verkehrsbelastungen der Tiroler Bevölkerung. Und weiter: "Es hätte massive Auswirkungen für die ansässigen Bürger und den heimischen Tourismus, wenn ab 1. Dezember zwischen der deutschen Grenze und Kufstein eine Vignettenmaut eingehoben wird…. Bures und Heinzl sollen sich bei ihren Tiroler Genossen schlau machen, anstatt mit weiteren Belastungen zu glänzen.“

Angesichts der drohenden Belastung für die betroffene Bevölkerung ist es dringend geboten, diesen Bereich von der Vignettenpflicht grundsätzlich auszunehmen. Damit wird einerseits die Bevölkerung von Lärm und Abgasen entlastet und die betroffenen Autofahrer können selbst entscheiden, ob sie eine Vignette kaufen.

Am 2. Juli 2013 verwies Verkehrsministerin Bures auf die Bestimmungen des Bundesstraßenmautgesetzes, wonach das gesamte österreichische Schnellstraßen- und Autobahnnetz vignettenpflichtig ist. Mit den Erträgen der PKW- und LKW-Maut finanziert die ASFINAG Bau, Erhaltung und Betrieb des gesamten Autobahn- und Schnellstraßennetzes….

 

Nachdem die Problematik rund um die Vignettenkontrollen im Raum Kufstein bereits seit Jahren bekannt und Inhalt unzähliger Diskussionen sowie (falscher?) Versprechen ist, stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1.    Wer hat wann die mündliche Vereinbarung abgeschlossen, die der Nichtkontrolle der Vignetten auf der A12 zwischen „Staatsgrenze bei Kufstein“ und „Kufstein Nord“ zugrunde liegt?

2.    Aufgrund welcher rechtlichen Basis wurde die mündliche Vereinbarung mit der ASFINAG geschlossen, den Bereich zwischen „Staatsgrenze bei Kufstein“ und „Kufstein Nord“ auf der A12 nicht zu kontrollieren?

3.    In welchem Umfang sind in diesem Bereich in den vergangenen 5 Jahren LKW-Kontrollen durchgeführt worden?

4.    Wie hoch waren in den einzelnen Jahren seit Aussetzen der Vignettenkontrolle die dadurch der ASFINAG entgangenen Einnahmen?

5.    Inwieweit ist die Nicht-Kontrolle der Vignetten auf einem kleinen Bereich der A12 als Amtsmissbrauch zu werten?

6.    Auf welchen anderen Abschnitten österreichischer Autobahnen und Schnellstraßen werden derzeit ebenfalls keine Vignettenkontrollen durchgeführt?

7.    Warum werden auf diesen Abschnitten keine Vignettenkontrollen durchgeführt?

8.    Auf welchen anderen Abschnitten auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen wurden in der Vergangenheit keine Vignettenkontrollen durchgeführt?

9.    Warum wurden auf diesen Abschnitten zwischenzeitlich keine Vignettenkontrollen durchgeführt und weshalb wurden die Vignettenkontrolle wieder eingeführt?

10. Inwieweit ist der § 10 Abs. 2 Bundesstraßen-Mautgesetz mit Ihren Aussagen vereinbar, dass „einzelne Ausnahmen von der generellen Vignettenpflicht dieses bewährte System und auch seine Akzeptanz unterlaufen“?

11. Weshalb hat man bislang darauf verzichtet, den Bereich der A 12 zwischen „Staatsgrenze bei Kufstein“ und „Kufstein Nord“ in den § 10 Abs. 2 Bundesstraßen-Mautgesetz aufzunehmen?


12. In welchem Umfang wird es durch die geplante Wiedereinführung der Vignettenkontrollen und dem damit zusammenhängenden höheren Verkehrsaufkommen auf Landes- und Gemeindestraßen zu einer Erhöhung der Unfallzahlen in diesem Bereich kommen?

13. Welche zusätzlichen Kosten werden die höheren Unfallzahlen bzw. Maßnahmen zu deren Vermeidung verursachen?

14. In welchem Umfang wird es durch die geplante Wiedereinführung der Vignettenkontrollen und dem damit zusammenhängenden höheren Verkehrsaufkommen und Staus auf Landes- und Gemeindestraßen zu einer zusätzlichen Belastung durch Abgase in diesem Luftsanierungsgebiet kommen?

15. Welche zusätzlichen Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffe und Abgase wird es dadurch kommen müssen?

16. In welchem Umfang wird es durch die geplante Wiedereinführung der Vignettenkontrollen zu einer Erhöhung der Unfallzahlen in diesem Bereich kommen?

17. Wann werden Sie eine Evaluierung sämtlicher im § 10 Abs. 2 Bundesstraßen-Mautgesetz angeführten Abschnitte auf österreichischen Autobahnen durchführen?