15476/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.07.2013
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Anfrage

der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die Einführung des fünften Strafdeliktes Aggression vor dem Internationalen Strafgerichtshof.

Gemäß dem Römer Statut ist der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) mit Sitz in Den Haag derzeit befugt folgende Delikte des Völkerstrafrechts zu behandeln: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Im Juni 2010 haben die Vertragsstaaten das Kampala Amendement zum Römischen Statut verabschiedet. Dieses sieht zum einen vor, dass der IStGH nach in Krafttreten des Kampala Amendements das Verbrechen der Aggression verfolgen kann. Damit wäre es möglich, AnführerInnen zur Verantwortung zu ziehen, wenn diese eine Angriffshandlung in die Wege geleitet haben, die das Gewaltverbot der UNO-Charta offenkundig verletzt. Zum anderen enthält das Kampala Amendement eine Erweiterung des bestehenden Tatbestandes Kriegsverbrechen, sodass auch die Anwendung von Gift und vergifteten Waffen, von Gas und ähnlichen Stoffen und Vorrichtungen sowie der Einsatz von Teilmantelgeschossen nicht nur in einem internationalen, sondern auch in einem nicht internationalen bewaffneten Konflikt für strafbar erklärt werden können.

Die Erweiterung des Römer Statutes leistet unter anderem einen wichtigen Beitrag zum friedlichen Zusammenleben der Völker und zur Beendigung der Straffreiheit für die schwerwiegendsten Verbrechen von internationalem Belang.

Bisher haben bereits sieben Staaten (Botswana, Deutschland, Estland, Liechtenstein, Luxemburg, Samoa sowie Trinidad und Tobago) die genannten Änderungen ratifiziert und Uruguay ist kurz davor jenen beizutreten. Jede Ratifizierung ist ein Schritt für die Aktivierung der Kompetenz des IStGH über das Verbrechen der Aggression. Diese benötigt zumindest 30 Ratifizierungen und eine einmalige Abstimmung über mit einer zweidrittel Mehrheit der Mitgliedsstaaten.

Im Juni 2013 hat der Schweizer Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren1 zur Ratifikation der Änderung des Statutes eröffnet. Selbiges ist in der Schweiz nötig, um bedeutende völkerrechtliche Verträge zu ratifizieren. In Fall des Kampala Amendements dauert diese bis 20. Oktober 2013.

Die Unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende

Anfrage:

1.)   Unternimmt Ihr Ressort, Vorbereitungen für die Ratifikation des Kampala Amendements?

a.   Wenn ja, welche?

b.   Wenn nein, warum nicht?

 

2.)   )Mit welchem Zeithorizont plant Ihr Ressort die Ratifikation des Kampala Amendements?

 


1http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=49423 Zugriff am 01.07.2013