15491/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.07.2013
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Stefan Markowitz

Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Tierquälerei

Auf der Homepage des ORF in einem Artikel vom 4. 5. 2013 wird Folgendes berichtet:              „Ein Hund wird beim Training mit einem Elektroschocker traktiert, Pferde stehen ohne Unterstand, Futter und Wasser auf einer Weide, ein Kaninchen lebt allein in einem kotverschmutzten Kobel - das alles sind Beispiele für Tierquälerei. In jedem Fall kann man als Zeuge etwas unternehmen. […] Tierquälerei hat viele Gesichter und findet in den meisten Fällen unbemerkt von einer breiten Öffentlichkeit statt. Dass jemand vor Zeugen sein Tier misshandelt kommt relativ selten vor. In der Regel ist die Gesellschaft für solche Vorfälle sensibel genug, um Übergriffe auf Tiere zu unterbinden und anzuzeigen.“

Laut dem Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz - TSchG) ist es nach § 5. Verboten, einen Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen. Laut §222 Strafgesetzbuch ist Tierquälerei mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

ANFRAGE:

 

1.    In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2011 und 2012 durch die Bundespolizei bzw. Sicherheitsbehörden wegen § 222 StGB u.a. Delikte ermittelt (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

2.    Zu wie vielen Strafanzeigen nach § 222 StGB u.a. kam es durch die Bundespolizei, Sicherheitsbehörden, Private, Interessenvertretungen oder andere Behörden (z.B. Veterinärverwaltung) in den Jahren 2011 und 2012 (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

3.    In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2011 und 2012 durch die Bundespolizei (bzw. Sicherheitsbehörden) gegen TierschützerInnen, (z.B. wegen Besitzstörung, Sachbeschädigung, Nötigung) ermittelt? Wie viele Personen waren davon betroffen (Ersuche um Aufschlüsselung nach Jahre und Bundesländern)?

4.    In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2011 und 2012 durch die Bundespolizei, Sicherheitsbehörden, TierschützerInnen gerichtlich angezeigt (z.B. wegen Besitzstörung, Sachbeschädigung, Nötigung)? Wie viele Personen wurden angezeigt (Ersuche ebenfalls um  Aufschlüsselung nach Jahre und Bundesländern)?

5.    Wie teilen sich diese Strafanzeigen auf? Wie viele dieser Strafanzeigen wurden in diesen Jahren von Privaten, Gewerbetreibenden, Bauern oder Tiertransportunternehmern gegen TierschützerInnen erstattet (Aufschlüsselung nach diesen Gruppen)?