15511/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.07.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Zwangszuteilung von SchulanfängerInnen in Sprachstartklassen

BEGRÜNDUNG

 

Eine Volksschule in Wörgl/Tirol hat zur Förderung von Kindern mit mangelnden Deutschkenntnissen eine Sprachstartklasse eingeführt. Stellt die Schulleitung im Zuge des Aufnahmegespräches fest, dass das schulpflichtige und schulreife Kind, mangelnde Deutschkenntnisse mitbringt, wird es verpflichtend der Sprachstartklasse zugewiesen. In einem Schreiben an die Eltern wird darauf hingewiesen, dass eine Berufung gegen diese Entscheidung nicht möglich ist. Auch die zuständige Bezirksschulinspektion Kufstein macht deutlich, dass die Entscheidung über die Zuteilung zur Sprachstartklasse „einzig und allein der Schulleitung obliegt“. Weiters weist die Bezirksschulinspektion Kufstein darauf hin, dass die betreffenden Kinder als „außerordentlich“ eingestuft werden. Die Schule hat die Eltern der betroffenen Kinder nicht darauf hingewiesen, dass die SchülerInnen als „außerordentliche SchülerInnen“ geführt werden.

Anders liegt die Sache, wenn bei einem Kind mangelnde Schulreife festgestellt wird. Auch in diesem Fall wird das Kind an der Volksschule in Wörgl/Tirol in die „Vorschulstufe (Sprachstartklasse)“ aufgenommen. Gegen diese Entscheidung ist allerdings das Rechtsmittel der Berufung beim Bezirksschulrat zulässig. Weiters werden die Eltern im Schreiben der Schule darauf hingewiesen, dass die Vorschulstufe in die Dauer der Schulpflicht eingerechnet wird.

In beiden Fällen besteht die Möglichkeit, bei positiver Entwicklung während des Schuljahres in die erste Schulstufe zu wechseln.

Die Eltern der betroffenen Kinder mit mangelnden Deutschkenntnissen wehren sich gegen die Abschiebung in die Sonderklasse und haben Berufung gegen die Entscheidung eingelegt. Dieser Berufung wurde nicht stattgegeben.


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Ist es richtig, dass gegen die Aufnahme als außerordentlicheR SchülerIn kein Rechtsmittel zulässig ist?

 

2)    Ist es richtig, dass gegen die Zuteilung von SchülerInnen mit mangelnden Deutschkenntnissen in eine „Sprachstartklasse“ keine Berufung möglich ist?

 

3)    Wie viele Kinder werden für die Eröffnung einer Sprachstartklasse/Vorschulklasse an einer Volksschule in Tirol benötigt (Eröffnungszahl)?

 

4)    Wie viele SchülerInnen der Volksschule Wörgl1 in Tirol wurden der Sprachstartklasse bzw. Vorschulstufe zugewiesen?

 

5)    Wie viele SchülerInnen waren in den Schuljahren 2011/12 bzw. 2010/11 der Sprachstartklasse bzw. Vorschulstufe der Volksschule Wörgl 1 zugewiesen?

 

6)    Wie viele der SchülerInnen der Sprachstartklasse bzw. Vorschulstufe der Volksschule Wörgl 1 wurden im Laufe des jeweiligen Schuljahres in die erste Schulstufe aufgenommen? Bitte nach Schuljahren und Zeitpunkt des Wechsels aufgliedern.

 

7)    Wird der Besuch der Sprachstartklasse als Vorschuljahr im Sinne der Schulpflicht gewertet? Wenn ja, warum wurden die Eltern nicht darüber informiert?

 

8)    Bekommen SchülerInnen der Sprachstartklassen, die auf Grund mangelnder Deutschkenntnisse zugewiesen wurden, ein Zeugnis über das Schuljahr oder eine Schulbesuchsbestätigung?

 

9)    Wer entscheidet über den Wechsel der SchülerInnen aus der Sprachstartklasse bzw. Vorschulstufe in die erste Klasse? Welche Möglichkeiten haben Eltern diese Entscheidung herbeizuführen?

 

10) Werden den SchülerInnen der Sprachstartklassen die Lehrinhalte der ersten Schulstufe vermittelt, um einen Wechsel während des Schuljahres in die erste Schulstufe zu ermöglichen? Wenn nein, warum nicht?

 

11) Wie viele SchülerInnen besuchten die erste Volksschulstufe der Volksschule Wörgl 1 in den Schuljahren 2010/2011 und 2011/2012? War ein Wechsel in die erste Schulstufe überhaupt möglich, ohne die KlassenschülerInnenhöchstzahl zu überschreiten oder Klassenteilungen herbeizuführen?


12) Wäre eine gemeinsame Führung der Grundstufe 1 inklusive Vorschulstufe geeignet, den SchülerInnen mit mangelnden Deutschkenntnissen sowohl die Unterrichtssprache als auch die Lehrinhalte der ersten Schulstufe zu vermitteln?

 

13) Hat die Volksschule Wörgl 1 um Ressourcen für die  flexible Schuleingangsphase mit schulstufenübergreifender Führung der Grundstufe 1 angesucht? Wenn ja, warum wurden diese Ressourcen nicht bewilligt?