15514/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.07.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mario Kunasek

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend (Keine?) Zukunft der Tourismusattraktion Erzbergbahn

 

 

In der Saison 2013 fährt erstmals seit 122 Jahren kein Zug mehr auf der Erzbergbahn. Die seit vielen Jahren von einem Verein mit Unterstützung der betroffenen Gemeinden betriebene Museumsbahn kann aufgrund der Kündigung des Bestandsvertrages für einen Teil der Strecke durch ÖBB-Infra im Zusammenhang mit dem Einstellungsverfahren nicht mehr verkehren. Dieser Verlust einer der wenigen Touristenattraktionen bedeutet einen schweren Schlag für die ohnedies strukturschwache Region.

Nun ist unbestritten, dass es nicht Aufgabe der ÖBB-Infra ist, Touristenattraktionen zu betreiben oder zu finanzieren. Es ist aber andererseits auch keineswegs ihre Aufgabe geschweige denn wünschenswert, diese durch schikanöse Vorgangsweise abzuwürgen.

Genau dies ist aber im konkreten Fall ganz offensichtlich geschehen: Nicht nur wurde bei der Suche nach Käufern ein mit 820.000 € relativ hoher Betrag gefordert, vor allem hat man sich geweigert, nur den für den Betrieb tatsächlich erforderlichen Abschnitt Vordernberg (Süd) – Vordernberg Markt getrennt zu veräußern, was insofern völlig unverständlich ist, als eine Nachnutzung des schmalen Trassenbandes in seiner Gesamtheit für andere als Verkehrszwecke kaum vorstellbar ist und daher eine in anderen Fällen allenfalls argumentierbare Wertminderung gegenüber einem Gesamtverkauf nicht nachvollziehbar ist.

Vielmehr drängt sich der Eindruck auf, dass diese Vorgangsweise deshalb erfolgte, weil bekannt war, dass der Verein und die Gemeinden allenfalls die Mittel für den fraglichen Teilabschnitt, sicher aber nicht für die Gesamtstrecke bis Trofaiach aufbringen könnten.

In dieses Bild der mutwilligen Verhinderung des Museumsbetriebs paßt nämlich auch die weitere Vorgangsweise: So wurde der Bestandsvertrag aus 2002 gekündigt und die Übergabe der eingestellten und zur Abtragung vorgesehenen Strecke mit Ende Mai verlangt.

Damit nicht genug, wurde die Benützung der Strecke zur Überstellung der Fahrzeuge der Museumsbahn auf den im Besitz des Vereins befindlichen Abschnitt Vordernberg Markt –Krumpenthal untersagt. Ein Transport auf der Straße ist aber extrem aufwendig und teuer.


Und schließlich wurde als Gipfel der Absurdität und Schikane die Instandsetzung einiger Schäden an den Bahnanlagen (die von den ÖBB ohnedies zur Abtragung vorgesehen sind!) auf Kosten des Vereins gefordert.

Es ist also offensichtlich, dass aus welchen Motiven immer hier seitens der ÖBB-Infra alles getan wurde, um dem bisherigen Bestandsnehmer und Betreiber der Erzberg-Museumsbahn möglichst große Probleme zu bereiten und einen Weiterbetrieb zu verhindern, obwohl dieser Betrieb im Interesse der Region lag und liegt.

Dies ist aus Sicht der Fragesteller völlig unverständlich und in Anbetracht der Tatsache, dass das BMVIT nicht nur Eigentümer der ÖBB Holding AG und damit mittelbar auch der ÖBB-Infra ist (was keine direkte Einflußnahme erlauben würde), sondern auch der Aufwand für die Infrastruktur aus dem Budget des Verkehrsministeriums und nach dessen Vorgaben getragen wird und darüber hinaus die der den unverständlichen Vorgängen zugrundeliegenden Einstellungsverfahren vom BMVIT abgewickelt werden, ergibt sich klar eine Verantwortung des BMVIT für die mutwillige Zerstörung einer für die Obersteiermark wichtigen Tourismusattraktion.

Darüber hinaus besteht in der Region nach wie vor Interesse an einer allfälligen Wiederinbetriebnahme zumindest von Teilen der Strecke im Rahmen des S-Bahn-Netzes, wobei dem Vernehmen nach das Land sogar bereit gewesen wäre, einen Teil der Kosten zur Sicherung der Trasse zu übernehmen, sodass es aus verkehrspolitischen Gründen geboten gewesen wäre, die Einstellungsverfahren im Sinne einer möglichst kostengünstigen Erhaltung der Option eines Wiederaufbaues zu betreiben. Das Gegenteil ist der Fall.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1.    Warum haben Sie, obwohl vom Land wie den Gemeinden nach wie vor ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Option einer eventuellen Wiederinbetriebnahme der Strecke im Rahmen der S-Bahn besteht, keine Maßnahmen ergriffen, um eine Erhaltung dieser Möglichkeit sicherzustellen?

2.    Wie wurde der Kaufpreis von 820.000 für die Strecke Trofaiach – Vordernberg Markt ermittelt?

3.    Warum wurde ein Teilverkauf ausgeschlossen, obwohl sich für einen Weiterbetrieb der Gesamtstrecke als öffentliche Eisenbahn kein Interessent (Infrastrukturbetreiber im Sinne des Eisenbahngesetzes) gefunden hat?

4.    Welche Stellungnahme hat im Einstellungsverfahren bzw. bei der Suche nach Übernehmern das Land Steiermark im Detail abgegeben?

5.    Warum wurde der Bestandsvertrag mit dem Verein Erzbergbahn gekündigt, obwohl dieser regelmäßige Einnahmen aus der offensichtlich unverkäuflichen Immobilie sichergestellt hat?

6.    Warum wurde die problem- und gefahrlos mögliche Benützung der Gleisanlagen zur Überstellung von Fahrzeugen auf den im Besitz des Vereins befindlichen Streckenabschnitt untersagt?

7.    Welche Auflagen wurden der ÖBB-Infra im Einstellungsbescheid im Detail erteilt?

8.    Welchen Sinn ergibt es in diesem Zusammenhang, vom bisherigen Bestandsnehmer die Wiederherstellung der eingestellten und zur Abtragung vorgesehenen Infrastruktur zu fordern?

9.    Welcher Aufwand entsteht der ÖBB-Infra aus der Abtragung der fraglichen Bahnanlagen?


10. Welche Einnahmen werden aus der Verwertung der fraglichen Grundstücke zu lukrieren sein?

11. Welcher finanzielle Vorteil für die ÖBB-Infra ergibt sich im Detail daraus, dass durch Unterbindung des touristisch wertvollen Museumsbetriebes die Infrastruktur jetzt beseitigt und die Fläche jetzt verwertet werden kann gegenüber einer allfälligen Verwertung in einer fiktiven Zukunft im Fall eines Endes des Museumsbetriebes aus anderen Gründen vor dem Hintergrund ständig steigender Immobilienpreise?

12. Ist Ihnen bewusst, dass der Betrieb der Bahn durch höhere Gewalt (Unwetter) eingeschränkt werden mußte und deshalb eher Unterstützung denn mutwillige Hindernisse angebracht wären?

13. Sind Sie bereit, dafür zu sorgen, dass im Interesse der Region die gesamte Situation einer neuerlichen Prüfung unterzogen und in konstruktivem Geiste den Interessen des Tourismus und der regionalen Verkehrsinfrastruktur Rechnung getragen wird?

14. Wenn nein, warum nicht?