15535/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.07.2013
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ANFRAGE

des Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

betreffend Genderwahnsinn am Zentrum für Translationswissenschaften der Universität Wien

 

Am Zentrum für Translationswissenschaften der Universität Wien wird  ein "Gender-Leitfaden" als verbindliche Anweisung für das Erstellen von Abschlussarbeiten an die Studierenden ausgeben. In diesem "Gender-Leitfaden" sind beispielsweise folgende Anweisungen zu entnehmen:

 

"Frauen sollten zB nicht ausschließlich gefragt werden:Hast du einen Freund? Es sollte nicht davon ausgegangen werden, dass alle Frauen heterosexuell sind."

 

"Lesben und Schwule dürfen nicht als Gegensatz zu heterosexuellen Frauen und Männern beschrieben werden."

 

oder Wörter wie:

man, nett, charmant, tüchtig, angenehme Erscheinung, anpassungsfähig, leistungsorientiert, durchsetzungsfähig, ehrgeizig, konsequent

 

sowie englische Anreden wie:

Miss, Mrs, Dear Sir

 

dürfen nicht verwendet werden. Generell dürfen Wörter, die männlich sind oder Männlichkeit suggerieren nicht verwendet werden.

 

Konkret bedeutete das für die Studenten, dass im Falle des Nichteinhaltens einer geschlechtergerechten oder geschlechtersensiblen Formulierung der Abschlussarbeit, diese schlechter benotet wurde. Aus diesem Grund richten dir unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung folgende

 

Anfrage:

 

1.  Gibt es eine gesetzliche Grundlage, die vorschreibt, dass Seminararbeiten an den österreichischen Universitäten geschlechtergerecht und geschlechtersensibel verfasst sein müssen?

1.  Wenn ja, wo ist diese zu finden?

2.  Wenn nein, wie kommt es dann dazu, dass Seminararbeiten schlechter benotet werden aufgrund der Nichteinhaltung einer geschlechtergerechten Formulierung?

3.  Wenn nein, was gedenken Sie gegen diese gesetzwidrige Vorgehensweise an der Universität Wien zu unternehmen?

4.  Sind Ihnen ähnliche Fälle, wie oben geschildert, in anderen Studienrichtungen oder an anderen österreichischen Universitäten bekannt?

5.  Wenn ja, an welchen österreichischen Universitäten und in welchen Studienrichtungen? Was gedenken Sie dagegen zu unternehmen?

6.  Wenn nein, wird das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung Anstrengungen unternehmen, um zu evaluieren an welchen österreichischen Universitäten geschlechtergerechte Formulierungen in Abschlussarbeiten als "verbindlich" geführt werden?

7.  Gibt es eine gesetzliche Grundlage, die vorschreibt, dass Abschlussprüfungen an den österreichischen Universitäten geschlechtergerecht und geschlechtersensibel abgelegt werden müssen?