15536/J XXIV. GP
Eingelangt am 08.07.2013
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Kontoinformation der Vorsorgekasse
Die Finanzierung der Abfertigung NEU wird durch ein beitragsorientiertes System gesichert. Der Arbeitgeber leistet einen Beitrag in der Höhe von 1,53 Prozent des monatlichen Entgeltes sowie allfälliger Sonderzahlungen. Dieser Betrag wird durch den jeweils zuständigen Krankenversicherungsträger eingehoben und an eine vom Arbeitgeber ausgewählte Betriebliche Vorsorgekasse weitergeleitet.
Folgender Fall wurde uns zugetragen: Der Arbeitnehmer hat die regelmäßige Kontoinformation der APK Vorsorgekasse AG erhalten. Auf dieser scheint seine gesamte Anwartschaft zum Stichtag 31.12.2012 auf.
Ein Posten allerdings ist unverständlich: „Inkassokosten Sozialversicherungsträger“ -3,46 Euro.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage: