15536/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.07.2013
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ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Kontoinformation der Vorsorgekasse

 

 

Die Finanzierung der Abfertigung NEU wird durch ein beitragsorientiertes System gesichert. Der Arbeitgeber leistet einen Beitrag in der Höhe von 1,53 Prozent des monatlichen Entgeltes sowie allfälliger Sonderzahlungen. Dieser Betrag wird durch den jeweils zuständigen Krankenversicherungsträger eingehoben und an eine vom Arbeitgeber ausgewählte Betriebliche Vorsorgekasse weitergeleitet.

 

Folgender Fall wurde uns zugetragen: Der Arbeitnehmer hat die regelmäßige Kontoinformation der APK Vorsorgekasse AG erhalten. Auf dieser scheint seine gesamte Anwartschaft zum Stichtag 31.12.2012 auf.

Ein Posten allerdings ist unverständlich: „Inkassokosten Sozialversicherungsträger“ -3,46 Euro.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage:

 

  1. Wie erklären Sie den Posten „Inkassokosten Sozialversicherungsträger“ auf der Kontoinformation der Vorsorgekasse über die Ansprüche des Arbeitnehmers?
  2. Warum werden diese Inkassokosten zu Lasten der Anwartschaft des Arbeitnehmers verrechnet?