15541/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.07.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Vorabentscheidungsverfahren des EuGH zu den Bedingungen für die Auszahlung der Ausgleichszulage an EU-Bürger - Folgeanfrage

 

 

Schon die Anfrage 11428/J des Abgeordneten Kickl hatte das Vorabentscheidungsverfahren des EuGH zu den Bedingungen für die Auszahlung der Ausgleichszulage an EU-Bürger zum Thema.

Der Oberste Gerichtshof hat sich im April 2012 wegen einer Vorabentscheidung zu den Bedingungen für die Auszahlung der Ausgleichszulage an EU-Bürger an den Europäischen Gerichtshof gewandt. Ergebnis des Vorabentscheidungsverfahrens ist bisher noch keines bekannt.

In der Anfragebeantwortung zur Anfrage 11428/J wurde zu den Fragen 4 und 5 mitgeteilt, dass grundsätzlich nur vollständige Daten für die Jahre 2010, 2011 und 2012 mit Stand des jeweiligen März zur Verfügung stehen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage:

 

  1. Wann ist mit einem Ergebnis des Vorabentscheidungsverfahrens des EuGH zu rechnen?
  2. Wie viele Bezieher einer Ausgleichszulage, die nur eine niedrige ausländische Pension haben, wurden von der Sozialversicherung mit Stand März 2013 in Österreich registriert?
  3. Wie hoch waren die Ausgaben des Österreichischen Staates für Ausgleichszulagen-Zahlungen an Personen, die nur eine niedrige ausländische Pension haben, mit Stand März 2013?
  4. Wie viele Anträge auf Gewährung einer Ausgleichszulage von Personen, die nur eine niedrige ausländische Pension haben, wurden in den Jahren 2010 bis 2013 abgelehnt? (Bitte um Gliederung nach Nationalitäten)