15574/J XXIV. GP
Eingelangt am 15.07.2013
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ANFRAGE
der Abgeordneten Martina Schenk
und Kollegen
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Tatsächliche Qualitätssicherung bei den Ärzten
Die ÖQMed betreibt die Qualitätssicherung der österreichischen Arztordinationen durch die Ausarbeitung fachspezifischer Qualitätskriterien, sowie die Qualitätskontrolle durch die Überprüfung der Einhaltung der Kriterien, der Ausstellung allfälliger Mängelbehebungsaufträge und der Ausstellung eines Zertifikats für jene Ordinationen, die den Kriterien entsprechen.
Eine Wiener Ärztin soll in ihrer Praxis jahrelang Schwangerschaftsabbrüche zum Billigtarif angeboten haben. Sieben Patientinnen dieser Ärztin hätten sich jüngsten Medienberichten zufolge nach massiven Verletzungen an die Patientenanwaltschaft gewandt.
Seit 2004 hat die ÖQMed den gesetzlichen Auftrag zur Selbstkontrolle und wurde auch vergangenes Jahr dazu verpflichtet, Kontrollbesuche in Ordinationen auch auf Wunsch der Patientenanwälte vorzunehmen. Die ÖQMed kann zwar die Struktur- und Prozessqualität – also etwa Fortbildung und Hygiene – überprüfen, für die Bewertung medizinischer Sachverhalte fehlt aber das notwendige Know-How.
Gerald Bachinger, Sprecher aller österreichischen Patientenanwälte kommentiert die aktuellen Verhältnisse in Österreich: „Jeder Würstelstand wird in Österreich besser kontrolliert als die Arztordinationen“.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit nachstehende
ANFRAGE:
1. War Ihnen bekannt, dass in Niederösterreich die ÖQMed einige Kontrollbesuche - wie von den Patientenanwälten gefordert - nicht nachgekommen ist?
2. Es gibt Vermutungen seitens der Patientenanwälte, dass die ÖQMed Ärzte mit Qualitätsdefiziten schützt. Wie stehen Sie zu diesen Vermutungen?
3. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit wie oben beschriebener Fall (Wiener Ärztin soll jahrelang Schwangerschaftsabbrüche zu Billigtarifen angeboten haben. Sieben dieser Frauen hätten sich nach massiven Verletzungen an die Patientenanwaltschaft gewandt) nicht mehr vorkommt?
4. Werden Sie Maßnahmen ergreifen, damit in Zukunft eine Qualitätssicherung in Bezug auf medizinische Sachverhalte gegeben ist? Wenn Ja, wie? Wenn Nein, warum nicht?