15594/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.07.2013
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Anfrage

 

 

 

der Abgeordneten Dr.in Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend weitere Geschäfte mit befreundeter Agentur

 

 

Bereits in den Parl. Anfragen 12999/J und 14970/J der XXIV.GP stand „eine Agentur aus einer in intensiven Geschäftsbeziehungen zum BMVIT stehenden Gruppe, in der auch die SPÖ-Personalie Niko P. nach dem Scheitern beim Anlauf aufs Vorzimmer des ORF-Generals versorgt werden konnte“ im Mittelpunkt - weil diese Agentur auf originellen Wegen und auf Betreiben des unmittelbaren Umfelds der Bundesministerin zu mindestens einem Großauftrag aus dem beim BMVIT angesiedelten und für diverse Inseratenkampagnen mehr oder weniger zweckgemäß benützte Verkehrssicherheitsfonds (VSF) gelangte.

Leider setzen sich die Auffälligkeiten zwischen BMVIT-Spitze, BMVIT-kontrollierten Staatsunternehmen und diesem nicht eben SPÖ-fernen Agentur-Konglomerat fort, weshalb auch die einschlägige parlamentarische Kontrolltätigkeit fortzusetzen ist.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.         Wie kam es im Einzelnen dazu, dass der Auftrag für den neuesten BMVIT-Spot – um ca. 2,3 Millionen Euro! – erneut mit der bereits aus der Causa „Alkohol am Steuer“ bekannten „Agentur aus einer in intensiven Geschäftsbeziehungen zum BMVIT stehenden Gruppe, in der auch die SPÖ-Personalie Niko P. nach dem Scheitern beim Anlauf aufs Vorzimmer des ORF-Generals versorgt werden konnte“ abgeschlossen wurde?


2.         Wie erklären Sie die Serienbeauftragung dieser Agentur, insbesondere angesichts der immerhin um Plagiat & Co kreisenden gerichtlichen Auseinandersetzung um den zuvor erwähnten letzten Großauftrag?

3.         Trifft es zu, dass nun auch noch die ASFINAG, bei der ja im PR-Bereich immer wieder und auch derzeit vormalige MitarbeiterInnen der BMVIT-Spitze tätig sind, einen millionenschweren Rahmenvertrag abgeschlossen hat, demzufolge alle künftigen „Werbeaktionen“ der ASFINAG über die erwähnte parteinahe Agentur bzw Agentur-Gruppe abgewickelt werden müssen?

4.         Wie haben Sie bzw. Ihre VertreterInnen im ASFINAG-Aufsichtsrat sich in diese Entscheidung eingebracht?

5.         Welchen konkreten jährlichen Umfang und welche konkrete Laufzeit ab welchem Datum hat dieser Rahmenvertrag?

6.         Trifft es zu, dass für die innerhalb dieses Rahmenvertrags abgewickelten Werbe-etc-Aktionen keine weiteren Ausschreibungen mehr erfolgen müssen?

7.         Welche Werbe-etc-Aktionen wurden innerhalb dieses Rahmenvertrags bereits a) beauftragt, b) abgeschlossen?

8.         Trifft es zu, dass für Werbe-etc-Aktionen innerhalb dieses Rahmenvertrags bereits über 700.000 Euro geflossen sind?

9.         Warum lassen Sie trotz der Ungereimtheiten, die es bereits bei den ÖBB (Stichwort Rechtsvertretung) mit derartigen Rahmenverträgen wiederholt gab, bei Unternehmen in ihrem Verantwortungsbereich weiterhin derartige Vorgänge zu?

10.      Welche Rolle beim Zustandekommen der in dieser Parl. Anfrage erwähnten Geschäftsfälle spielte oder spielt der nunmehrige Staatssekretär und vorherige Kabinettschef ihres Vorgängers Werner Faymann, Josef Ostermayer?

11.      Welche Rolle beim Zustandekommen des in den Parl. Anfragen 12999/J und 14970/J der XXIV.GP erwähnten zentralen Geschäftsfalls spielte oder spielt der nunmehrige Staatssekretär und vorherige Kabinettschef ihres Vorgängers Werner Faymann, Josef Ostermayer?