15807/J XXIV. GP
Eingelangt am 05.08.2013
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend „durch Salzburg angeblich falsch abgerechnete Mittel aus dem Katastrophenfonds des Bundes“
Der Salzburger
Landeshauptmannstellvertreter und Finanzlandesrat Dr.
Christian Stöckl gab vor zwei Wochen der Öffentlichkeit bekannt, dass
er die Korruptionsstaatsanwaltschaft über „das Bekanntwerden eines
begründeten Verdachts einer von Amts wegen zu verfolgenden gerichtlichen
strafbaren Handlung" informiert habe.
Konkret geht es um die Verwendung bzw. Verrechnung von Geldern des
Katastrophenfonds gegenüber dem BMF. So soll das Budgetreferat des Landes
Salzburg – konkret die zwischenzeitig entlassene Frau Mag. Monika
Rathgeber – zur Anforderung der Ersatzleistungen des Bundes deutlich
höhere Schadensbeträge nach Wien gemeldet haben, als von der
zuständigen Abteilung bzw. den Gemeinden gemeldet wurden. Der Bund
überwies somit mehr Geld nach Salzburg, als dem Land zustehen würde.
Grundsätzlich leistet der Katastrophenfonds des Landes Salzburg dort wo
keine Versicherung möglich ist, schnell und relativ unbürokratisch Hilfe.
Ab einem außerordentlichen Schaden von 1.000,- Euro können
Betroffene im Wege der zuständigen Gemeinde bei der Abteilung 4 des Amtes
der Salzburg Landesregierung um eine Beihilfe ansuchen. Die Höhe der
Beihilfe beträgt im Allgemeinen 30 Prozent des erlittenen Schadens, kann
aber bei beschädigten Wegen und Brücken auch höher ausfallen. Der
Katastrophenfonds des Bundes wiederum ersetzt den
Ländern 60 % jener Hilfsgelder, die das Land an die Geschädigten
ausbezahlt hat. Genau hier dürfte es zu den von LR Christian Stöckl angeführten
Unregelmäßigkeiten gekommen sein.
Laut
dem seinerzeit für den Katastrophenfonds des Landes Salzburg
zuständigen Regierungsmitglied, Landesrat a.D. Sepp Eisl, wurden aus dem
Salzburger Katastrophenfonds seit 1997 insgesamt 90 Millionen Euro an
Beihilfen für rund 20.000 Schadensfälle ausgezahlt. Laut Landeshauptmannstellvertreter
Dr. Christian
Stöckl
soll das Land Salzburg durch mögliche „Falschabrechnungen“
allein zwischen 2008 und 2011 unrechtmäßig 4,5 Mio. Euro an Bundesmitteln
bezogen haben.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Finanz nachstehende
Anfrage
1.
Ist dem Ressort dieser Sachverhalt
bekannt?
Wenn ja, welche Maßnahmen wurden seitens des Ressorts ergriffen?
Wurde eine Sachverhaltsdarstellung der Korruptionsstaatsanwaltschaft
übermittelt?
2.
Welche
Summe wurde zwischen 2008 und 2012 vom Land Salzburg als Ersatzleistung beim
Katastrophenfonds des Bundes geltend gemacht?
In welcher Höhe erfolgte eine Refundierung (Aufschlüsselung jeweils auf
Jahre)?
3.
Wurden
durch das Ressort die Belege, Beschlüsse bzw. Protokolle etc., welche die
offensichtlich überhöhten Schadenssummen enthielten, in den Jahren 2008
bis 2012 auch kontrolliert?
Wenn ja, sind Unregelmäßigkeiten aufgefunden worden?
Zu welchen Ergebnissen kam das Ressort?
4.
Über
welche Stellen im BMF wurden die Ersatzforderungen des Landes Salzburg nach dem
Katastrophenfondsgesetz in welcher genauen Form abgewickelt und kontrolliert?
5. Auf welches bzw. welche Konten wurden vom Ressort dem Land Salzburg die Mittel aus dem Katastrophenfonds in den Jahren 2001 bis 2012 überwiesen (ersuche um Angabe aller Empfängerkonten und Banken)?
6. Welchen MitarbeiterInnen beim Amt der Salzburger Landesregierung wurden in diesen Jahren die Überweisungsbelege o.ä., durch das Ressort übermittelt?
7.
Können
Sie ausschließen, dass es auch vor 2008 zu derartigen Falschabrechnungen
durch das Land Salzburg gekommen ist?
Werden Sie entsprechende Überprüfungen veranlassen?
Wenn nein, warum nicht?
8.
Wann erfolgte letztmalig eine Kontrolle
des Katastrophenfonds durch den Rechnungshof?
Welche Empfehlungen hat damals dieser abgegeben?
Wurden diese bereits umgesetzt?