15807/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.08.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend „durch Salzburg angeblich falsch abgerechnete Mittel aus dem Katastrophenfonds des Bundes“

 

Der Salzburger Landeshauptmannstellvertreter und Finanzlandesrat Dr. Christian Stöckl gab vor zwei Wochen der Öffentlichkeit bekannt, dass er die Korruptionsstaatsanwaltschaft über „das Bekanntwerden eines begründeten Verdachts einer von Amts wegen zu verfolgenden gerichtlichen strafbaren Handlung" informiert habe.

Konkret geht es um die Verwendung bzw. Verrechnung von Geldern des Katastrophenfonds gegenüber dem BMF. So soll das Budgetreferat des Landes Salzburg – konkret die zwischenzeitig entlassene Frau Mag. Monika Rathgeber – zur Anforderung der Ersatzleistungen des Bundes deutlich höhere Schadensbeträge nach Wien gemeldet haben, als von der zuständigen Abteilung bzw. den Gemeinden gemeldet wurden. Der Bund überwies somit mehr Geld nach Salzburg, als dem Land zustehen würde.

Grundsätzlich leistet der Katastrophenfonds des Landes Salzburg dort wo keine Versicherung möglich ist, schnell und relativ unbürokratisch Hilfe. Ab einem außerordentlichen Schaden von 1.000,- Euro können Betroffene im Wege der zuständigen Gemeinde bei der Abteilung 4 des Amtes der Salzburg Landesregierung um eine Beihilfe ansuchen. Die Höhe der Beihilfe beträgt im Allgemeinen 30 Prozent des erlittenen Schadens, kann aber bei beschädigten Wegen und Brücken auch höher ausfallen. Der Katastrophenfonds des Bundes wiederum ersetzt
den Ländern 60 % jener Hilfsgelder, die das Land an die Geschädigten ausbezahlt hat. Genau hier dürfte es zu den von LR Christian Stöckl angeführten Unregelmäßigkeiten gekommen sein. 
Laut dem seinerzeit für den Katastrophenfonds des Landes Salzburg zuständigen Regierungsmitglied, Landesrat a.D. Sepp Eisl, wurden aus dem Salzburger Katastrophenfonds seit 1997  insgesamt 90 Millionen Euro an Beihilfen für rund 20.000 Schadensfälle ausgezahlt. Laut Landeshauptmannstellvertreter Dr. Christian Stöckl soll das Land Salzburg durch mögliche „Falschabrechnungen“ allein zwischen 2008 und 2011 unrechtmäßig 4,5 Mio. Euro an Bundesmitteln bezogen haben.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Bundesministerin für Finanz nachstehende

Anfrage

 

1.             Ist dem Ressort dieser Sachverhalt bekannt?
Wenn ja, welche Maßnahmen wurden seitens des Ressorts ergriffen?
Wurde eine Sachverhaltsdarstellung der Korruptionsstaatsanwaltschaft übermittelt?

2.             Welche Summe wurde zwischen 2008 und 2012 vom Land Salzburg als Ersatzleistung beim Katastrophenfonds des Bundes geltend gemacht?
In welcher Höhe erfolgte eine Refundierung (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre)?

3.             Wurden durch das Ressort die Belege, Beschlüsse bzw. Protokolle etc., welche die offensichtlich überhöhten Schadenssummen enthielten, in den Jahren 2008 bis 2012 auch kontrolliert?
Wenn ja, sind Unregelmäßigkeiten aufgefunden worden?
Zu welchen Ergebnissen kam das Ressort?

4.             Über welche Stellen im BMF wurden die Ersatzforderungen des Landes Salzburg nach dem Katastrophenfondsgesetz in welcher genauen Form abgewickelt und kontrolliert?

5.             Auf welches bzw. welche Konten wurden vom Ressort dem Land Salzburg die Mittel aus dem Katastrophenfonds in den Jahren 2001 bis 2012 überwiesen (ersuche um Angabe aller Empfängerkonten und Banken)?

 

6.             Welchen MitarbeiterInnen beim Amt der Salzburger Landesregierung wurden in diesen Jahren die Überweisungsbelege o.ä., durch das Ressort übermittelt?


7.             Können Sie ausschließen, dass es auch vor 2008 zu derartigen Falschabrechnungen durch das Land Salzburg gekommen ist?
Werden Sie entsprechende Überprüfungen veranlassen?
Wenn nein, warum nicht?

8.             Wann erfolgte letztmalig eine Kontrolle des Katastrophenfonds durch den Rechnungshof?
Welche Empfehlungen hat damals dieser abgegeben?
Wurden diese bereits umgesetzt?