15818/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.08.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Klärungsbedarf hinsichtlich offizieller Aussagen zu festgenommenen Servitenklosterflüchtlingen

BEGRÜNDUNG

 

Die heutige Vorabmeldung der Zeitschrift FALTER über die Ermittlungsakte der der Schlepperei bezichtigten „Servitenklosterflüchtlinge“ wirft mehrere Fragen und Klärungsbedarf seitens des Innenministeriums auf. Wenn die Aussagen der in dem FALTER-Bericht zitierten SprecherInnen der ermittelnden Staatsanwaltschaften so stimmen, scheint es für vorangegangene dramatischen Aussagen seitens der Innenministerin und der Polizeibehörden bezüglich der drei wegen Schleppereiverdachts festgenommenen Servitenklosterflüchtlingen keine Anhaltspunkte zu geben. Denn laut FALTER finden sich in den drei Ermittlungsakten weder Beweise für Gewaltanwendungen noch für großen Profite.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)   Wie erklären Sie sich das öffentliche Statement des Bundeskriminalamts, das die drei verhafteten Servitenklosterflüchtlinge in Zusammenhang mit brutaler Vorgehensweise gegen Geschleppte stellt („Aus Ermittlerkreisen hieß es, die Gruppe sei durch besondere Brutalität gegenüber den Flüchtlingen aufgefallen. Kranke wurden am Weg von Pakistan nach Österreich einfach zurückgelassen, eine Schwangere angeblich aus dem Zug gestoßen“ Kurier)?

 

2)   War zum Zeitpunkt dieser Aussage bereits beim Bundeskriminalamt bekannt, dass die drei genannten Personen laut Ermittlungsakte offensichtlich nicht an den genannten Gewaltakten oder an großen Profiten beteiligt waren?

 

 

3)   Laut Falter finden sich in den Ermittlungsakten gegen die drei genannten Personen keine Hinweise auf die oben genannte Gewaltanwendung bzw. die kolportierte Vorgangsweise. Welche Beweise lagen Ihnen bzw. dem Bundeskriminalamt zum Zeitpunkt der Veröffentlichungen dieser Aussagen vor?

 

4)   Auch Sie haben in einem Zeitungsinterview im Kurier behauptet: „Sie haben äußerst unmenschlich agiert. Wenn es etwa Probleme mit schwangeren Frauen auf der Schlepper-Route gab, dann wurden diese Frauen hilflos auf der Route zurückgelassen“ (Kurier, 3.8.2013). Welche Beweise hatten Sie zu diesem Zeitpunkt diesbezüglich hinsichtlich der drei verhafteten Servitenklosterflüchtlinge?

 

5)   Falls Ihnen keine konkreten Beweise hinsichtlich der drei genannten Personen vorlagen, diente dies der öffentlichen Rechtfertigung der Abschiebung der Servitenklosterflüchtlinge?

 

6)   Wenn Erich Habitzl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, laut FALTER feststellt  „Die Verdächtigen sind sicherlich keine großen Bosse. Es liegen uns auch noch keinerlei Beweise vor, welche Beträge wirklich an die Beschuldigten bezahlt wurden und ob die Verdächtigen überhaupt Geld bekommen haben“, wie kommen Sie bzw. die Ermittler des Bundeskriminalamts zu öffentlichen Aussagen, die die drei Verhafteten in direkten Zusammenhang mit dem Abkassieren von 8.000 bis 10.000 Euro pro Schleppung stellen? („Sie kassierten zwischen 8.000 und 10.000 Euro dafür', sagt Mario Hejl vom Bundeskriminalamt“  Österreich, 1.8.13).

 

7)   Entspricht es den Gepflogenheiten des Bundeskriminalamts bzw. des Innenministeriums, Beschuldigungen öffentlich zu machen, welche sich in den konkreten Ermittlungsakten nicht wiederfinden?

 

8)   Welche Person hat im Bundeskriminalamt bzw. im Innenministerium die Entscheidung getroffen, mit den oben genannten Aussagen an die Öffentlichkeit zu gehen?