15848/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.08.2013
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ANFRAGE
der Abgeordneten Markowitz, Hagen
Kollegin und Kollegen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend „Bildungspflicht bis 18“
Wie der Standard am 6.8.2013 in einem Artikel berichtet, wird im aktuellen Integrationsbericht von „Experten“ eine Bildungspflicht bis 18 empfohlen:
„Im Integrationsbericht, der heute von der Expertengruppe des Integrationsstaatssekretariats präsentiert werden soll, wird eine Bildungspflicht bis maximal 18 für jene Schüler, die am Ende ihrer Schulpflicht keine ausreichenden Bildungskompetenzen erworben haben, empfohlen. Diese wurde bereits im Februar von den Sozialpartnern gefordert - aber nicht unter dem Etikett ‚Integration‘. Die Sozialpartner treten für die Erreichung verbindlicher Bildungsziele statt für das bloße Absitzen der Schulpflicht ein.“
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende
ANFRAGE:
1. Welche Meinung haben Sie zu dieser Empfehlung Ihres Integrationsstaatssekretariats?
2. Gibt es bereits Berechnungen, welche Kosten die Verlängerung der Bildungspflicht verursachen würde?
3. Wären Sie hier bereit die Kosten zu übernehmen, wenn nein, warum nicht?
4. Welche „Experten“ haben dies ausgearbeitet? (Auflistung der Namen und Berufsbezeichnung)
a. Wie viele Expertentreffen fanden statt?
b. Wurden diese „Experten“ entlohnt? Wenn ja, wie hoch war das Honorar pro Person?