15849/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.08.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Markowitz

Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffendBildungspflicht bis 18“

 

Wie der Standard am 6.8.2013 in einem Artikel berichtet, wird im aktuellen Integrationsbericht von „Experten“ eine Bildungspflicht bis 18 empfohlen:

 

„Im Integrationsbericht, der heute von der Expertengruppe des Integrationsstaatssekretariats präsentiert werden soll, wird eine Bildungspflicht bis maximal 18 für jene Schüler, die am Ende ihrer Schulpflicht keine ausreichenden Bildungskompetenzen erworben haben, empfohlen. Diese wurde bereits im Februar von den Sozialpartnern gefordert - aber nicht unter dem Etikett ‚Integration‘. Die Sozialpartner treten für die Erreichung verbindlicher Bildungsziele statt für das bloße Absitzen der Schulpflicht ein.“

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur nachstehende

 

ANFRAGE:

 

 

1.    Wie steht Ihr Ressort zu dieser Empfehlung des Integrationsstaatssekretariats?

 

2.    Waren Sie oder Experten Ihres Ressorts hier eingebunden, wenn ja, wer, wenn nein, warum nicht?

 

3.    Gibt es bereits Berechnungen, welche Kosten die Verlängerung der Bildungspflicht bis 18 verursachen würde, wenn ja wie hoch sind diese?

 

4.    Haben Sie im Fall einer Einführung dieser „Bildungspflicht bis 18“ diese zu übernehmen, wenn ja wie, wenn nein, warum nicht?