15897/J XXIV. GP

Eingelangt am 04.09.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Stefan Markowitz

Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Entschädigung offensichtlicher Contergan-Opfer

 

Bereits im letzten Jahr gab es eine Anfrage betreffend zur Datierung der Einstufung offensichtlicher Contergan-Opfer. In dieser wurde ausführlich die Entwicklung des Medikamentes „Contergan“ dargestellt. Bereits im Jahr 1944 kündigte der ranghöchste NS-Mediziner Prof. Dr. Karl Brandt an, dass die Substanz Nr. 4589, welche mit der chemischen Formel von Thalidomid deckungsgleich sei,  zum Einsatz bereit wäre. Ab 1954 wurden die ersten Thalidomid-geschädigten Kinder in Chile, Österreich und den USA geboren.

 

In Österreich handelt es sich hierbei um fünf Menschen, welche offensichtliche Contergan-Opfer sind, jedoch nicht als diese eingestuft werden, obwohl die Befunde definitiv auf eine Schädigung durch Contergan hinweisen. 

 

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Gesundheit nachstehende

 

ANFRAGE:

 

 

1.    Sind Ihrem Ministerium diese fünf Opfer bekannt?

 

2.    Werden Sie diese offensichtlichen Contergan-Opfer doch noch zu einer Begutachtung durch eine medizinische Kommission einladen? Wenn ja, wann? Wenn nein, welchen Nutzen haben Sie oder die Republik Österreich von der Verweigerung dieser Untersuchung der offensichtlich durch  Contergan geschädigten Personen?

 

3.    Haben Sie vor, diese fünf Personen zu entschädigen? Wenn ja, wann und womit? Wenn nein, warum nicht?

 

4.    Welchen Nutzen haben Sie oder die Republik Österreich von der Verweigerung der Entschädigung der offensichtlich durch  Contergan geschädigten letzten fünf Personen, obwohl längst klar ist, dass diese Substanz bereits seit dem 2. Weltkrieg im Umlauf war?