15901/J XXIV. GP

Eingelangt am 04.09.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Stefan Markowitz

Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für innere Angelegenheiten

betreffend Integration von Migranten in der Steiermark

 

 

In einer Studie des Innenministeriums bezüglich Integration zeigen sich in sozioökonomischer Hinsicht Probleme einer relevanten Minderheit der weniger Gebildeten und schlechter Qualifizierten (speziell von Hausfrauen).

In soziokultureller Hinsicht hat – nicht ausschließlich aber insbesondere – eine relativ große Gruppe religiös-politisch orientierter Muslime Probleme mit bestimmten Elementen der österreichischen Gesellschaft – gerade in Hinblick auf Familie, Partnerschaft, Geschlechterrollen und Gleichberechtigung von Männern und Frauen bzw. weist ein teilweise widersprüchliches Verständnis des Verhältnisses von Staat und Religion auf. Dies gilt insbesondere für Muslime mit türkischem Migrationshintergrund, wo immerhin 45% mangelndes Einverständnis mit der österreichischen Gesellschaft, ihrer Lebensweise und dominierenden Werten, und nur 26% eine völlige subjektive Integration zu Protokoll geben.

 

Bei den Muslimen aus Bosnien-Herzegowina sind die entsprechenden Prozentsätze weit geringer, so dass von den Erfahrungen mit der einen Migrantengruppe nicht auf die andere geschlossen werden kann. Vorbehalte gegenüber Werten, Spielregeln etc., mitunter auch deren Ablehnung, finden sich insbesondere bei Personen mit religiös-politisch-integralistischen Orientierungen, in der unteren Bildungsschichte und solchen, die sich primär in einem türkischsprachigen Umfeld bewegen (Sozialkontakte, Medienverhalten, Sprachkenntnisse).

 

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für innere Angelegenheiten nachstehende

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Wie lauten die Ergebnisse der Studie bezüglich der Integration der oben genannten Gruppen im Bundesland Steiermark?

 

  1. Welche Maßnahmen planen Sie, damit eine völlige Integration oder zumindest eine Verbesserung erzielt werden?

 

  1. Gibt es einen zeitlichen Rahmen, den Sie den einzelnen Bundesländern für die Umsetzung der Maßnahmen vorgeben, wenn ja, wie lautet der Zeitrahmen für das Bundesland Steiermark?