15914/J XXIV. GP
Eingelangt am 04.09.2013
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Anfrage
des Abgeordneten Kurt List
Kollegin und Kollegen
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Überflugsgenehmigungen für militärische Luftfahrzeuge
Militärische Luftfahrzeuge bedürfen nach den einschlägigen Rechtsvorschriften (Grenzüberflugsverordnung und Truppenaufenthaltsgesetz) der Genehmigung österreichischer Behörden um den österreichischen Luftraum zu durchfliegen.
Im Zuge der aktuellen Entwicklung in SYRIEN wurde die Bundesregierung durch Medien damit zitiert, dass diese Überflüge der NATO derzeit nicht genehmigen würden bzw. „eine Absage erteilen würden“. Diesbezügliche „informelle Anfragen“ wären derart abschlägig beantwortet worden.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende
Anfrage
1. Entsprechen jene Medienberichte den Tatsachen, welche seit 29. August 2013 von informellen Anfragen von NATO-Staaten bezüglich Überflugsgenehmigungen von Militärflugzeugen für Österreich berichten?
2. Wenn ja, von welchen NATO-Staaten wurden derartige Anfragen gestellt?
3. Wurden auch von anderen Staaten derartige Anfragen gestellt?
4. Wie viele Ansuchen um Überflugsgenehmigungen für Militärflugzeuge wurden wann von welchen Staaten seit Jahresbeginn 2013 an Österreich offiziell gestellt (Bitte um Auflistung nach Monaten, Staaten und Luftfahrzeugtypen)?
5. Welche dieser Ansuchen wurden von Ihnen bisher auf welcher Rechtsgrundlage genehmigt?
6. Welche dieser Ansuchen wurden von Ihnen bisher auf welcher Rechtsgrundlage nicht genehmigt?
7. Wie viele derartige Flüge wurden im gleichen Zeitraum dann tatsächlich durchgeführt (Auflistung bitte nach den Kriterien der Frage 4)?
Wien, am 04.09.2013