15920/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.09.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr.in Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Effizienz und Transparenz beim Einsatz der Einnahmen aus der aktuellen Frequenzversteigerung für den Breitbandausbau

 

Mit beträchtlicher Verspätung startet nun die für die Zukunft der Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen in weiten Bereichen Österreichs bedeutsame Versteigerung der Mobilfunkfrequenzen. Mit der Vergabe der bisher für Fernsehen genutzten 800-MHz-Frequenzen, der sogenannten "Digitale Dividende", und der Neuverteilung der GSM-Frequenzen im 900- und 1800-MHz-Bereich sollen die Mobilfunkanbieter die Möglichkeit erhalten, den mobilen Breitband-Standard LTE bundesweit umzusetzen.

 

Zu den Vergabezielen gehören entsprechend dem zugrundeliegenden Beschluss der Regierung (Ministerrat) aus 2010 unter anderem die Verbesserung der mobilen Breitbandversorgung im ländlichen Raum, eine Stärkung des Wettbewerbs und eine effizientere Frequenznutzung, u.a. durch technologieneutrale Nutzung aller Frequenzbänder. Hingegen ist eine Erlösmaximierung explizit nicht Vorgabe für die Frequenzauktion.

 

Von den zu erwartenden und ursprünglich bereits für 2012 budgetär verplanten Einnahmen – die Mindestgebotssumme wurde bereits mit gut 526 Mio Euro vom Regulator festgelegt – sollen jedenfalls 250 Mio Euro ins BMVIT-Budget, der Rest ins Gesamtbudget und die dabei fixen 276 Mio als Zweckzuschuss mit dem Ziel Wohnbau weiter an die Länder fließen.

Der BMVIT-Anteil soll dem Breitbandausbau zugutekommen, wobei Bundesministerin Bures öffentlich allerdings bereits auffällig deutlich betonte, dass der Zufluss ins BMVIT-Bugdet „ohne Auflagen“ – wohl der Finanzministerin – erfolge.

 

Auch von diesem Aspekt abgesehen sind im Hinblick auf die nötige Effizienz und Transparenz bei der Verwendung des Erlöses im Bereich Telekom/Breitband noch einige Fragen offen. Gerade im Hinblick auf die strafrechtlich wie politisch noch lange nicht ausgestandenen Kalamitäten rund um Telekom-Einflussnahmen der vergangenen Jahre ist hier besondere Transparenz und Nachvollziehbarkeit sowie strikteste Neutralität des Geldgebers geboten. Ob der international übliche Weg gegangen wird, dass bei der Umsetzung über Ausschreibungen derjenige Anbieter den Zuschlag bekommt, der zur Erreichung eines – das allerdings wäre Voraussetzung – klar definierten Ziels mit den geringsten öffentlichen Förderungen auskommt, scheint ebenfalls ungeklärt.


Es gibt bisher zwar eine allgemeine „Breitbandstrategie 2020“, aber es ist kein stringenter Plan bekannt, wie der entsprechende Teil des Erlöses konkret möglichst effizient und wirksam verwendet werden soll. Das nährt bereits wieder Befürchtungen, dass unterm Strich eine mehr oder minder bewusste Begünstigung eines großen Anbieters bevorsteht, der dieses politische Vakuum am ehesten füllen könnte, jedoch nicht automatisch auch das volkswirtschaftlich betrachtet beste und günstigste Konzept verfolgen muss.

Zwar haben einige Bundesländer brauchbare Ausbaupläne entwickelt, auf Ebene der Gemeinden besteht aber vielfach Überforderung und auch die Wohnbauträger ignorieren bislang die Möglichkeiten – eine konkrete übergeordnete Planung täte also not.

Daneben dürfte eine Subventionierung der Bauwirtschaft beabsichtigt sein, denn das Eingraben von Leerverrohrungen und Glasfaserkabeln soll ja mit einer sog. „Maulwurf- Prämie“ (so BMin Bures wörtlich) massiv gefördert werden. Ein hohes Gewicht dieser Glasfaser-Eingrabeprämie würde aller Voraussicht nach selbst dann, wenn es nicht bei Leerrohren bleibt, vorrangig dem Platzhirschen im Festnetzgeschäft zugutekommen. Weder Begünstigung einzelner Anbieter aus industriepolitischen Überlegungen noch Leerrohre im Boden würden aber für sich allein dazu führen, dass Österreich seinen Platz im hinteren europäischen Mittelfeld bei der Breitbandversorgung in der Fläche rasch hinter sich lässt.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie werden die erzielten Erlöse aus der Frequenzauktion konkret eingesetzt?

2)    Werden aus den Ihnen zufolge „ohne Auflage“ dem BMVIT-Budget zufließenden Teilen der Erlöse auch Aktivitäten abseits des Breitbandausbaus finanziert, etwa Öffentlichkeitsarbeit? Wenn ja, welche konkreten Aktivitäten mit welchen Summen?

3)    Mit welchen über die Breitbandstrategie bzw den Regierungsbeschluss dazu hinausgehenden konkreten Vorgaben werden Sie sicherstellen, dass der Einsatz der Mittel in Sachen Breitband-Zukunft effizient und wirksam erfolgt?

4)    Welchen Ausbauplan/welche Ausbaupläne mit welchen Partnern gibt es?

5)    Wie soll die Glasfaser-Verkabelung in den ländlichen Regionen gewährleistet werden?

6)    Welche externen ExpertInnen a) wurden bisher eingebunden, b) sollen weiterhin und in welcher Form eingebunden werden?

7)    Ist sichergestellt, dass neben der Telekom Austria und den Energieversorgern auch zB städtische Versorger Überland-Verkabelung vornehmen können?

8)    Wie werden Sie im Sinne des von der Regierung beschlossenen Ziels der Stärkung des Wettbewerbs einer einseitigen Gestaltung des Mitteleinsatzes zugunsten einzelner Unternehmen, insbesondere der Telekom Austria, konkret vorbeugen?

9)    Wie werden Sie für maximale Transparenz über den Einsatz der Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel aus der Frequenzauktion sorgen?

10) Wie wollen Sie konkret verhindern, dass es beim Eingraben von Leerverrohrungen bleibt und so aus der Breitband-Förderung wirklich eine Bauwirtschafts-Förderung bzw. „Maulwurf-Prämie“ wird?

11) Werden Sie beim Einsatz der Mittel über Ausschreibungen diejenigen Ausführenden suchen, die das gestellte Ziel mit den geringsten öffentlichen Mitteln erreichen? Wenn nein, warum nicht?