15954/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.09.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Gabriele Tamandl

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Ethikunterricht

Bereits seit mehr als einem Jahrzehnt werden österreichweit an Schulen Modellprojekte eines Ethikunterrichts erprobt. Aufbauend auf dieser Entwicklung wurde im Rahmen des Regierungsprogramms für 2008 bis 2013 festgehalten, dass die „Details der Einführung eines Gegenstandes „Ethikunterricht“ in der Sekundarstufe II, insbesondere die Frage nach dem Verhältnis zum Religionsunterricht, in einer parlamentarischen Enquete unter Einbeziehung der Kirchen und Religionsgemeinschaften zu prüfen sind.“ (Regierungsprogramm, 2008- 2013, Gemeinsam für Österreich)

Die Enquete selbst wurde am 4. Mai 2011 abgehalten. Dabei wurden in umfassender Weise die unterschiedlichen inhaltlichen und organisatorischen Fragen eines möglichen Ethikunterrichts behandelt. Im Oktober 2012 wurde schließlich von Seiten des BMUKK dem Parlament ein Bericht vorgelegt und dieser im November des Jahres 2012 im Unterrichtsausschuss behandelt.

Im Ministerrat wurde am 4. Dezember 2012 der Regierungsbeschluss gefällt, dass das BMUKK bis zum Sommer 2013 aufgeworfene Fragen weiter ausgearbeitet und abgeklärt hat, damit eine Entscheidungsgrundlage vorbereitet werden kann. Diese sollte die Grundlage für eine generelle Regelung darstellen. In dem Beschluss heißt es wörtlich dazu: „In weiterer Folge werden durch das BMUKK die im Bericht aufgeworfenen Fragen (mögliche altersgerechte, schulstufenadäquate Lehrplanbausteine für den Ethikunterricht; Modelle der Pädagog/innenausbildung und Kosten; mögliche Pflichtgegenstände zur Ankoppelung bei Modell C „Ethik als Lehrplanbestandteil eines bestehenden Pflichtgegenstandes“; bei Modell B „Ethik als alternativer Pflichtgegenstand“: mögliche rechtliche Vorbehalte; Lehrmaterialien und Kosten; Klärung der Frage, wer Ethik unterrichten soll; Konzept, wie und in welchem Zeitraum, die jeweiligen Planstellen besetzt werden können) weiter ausgearbeitet und bis zum Sommer 2013 abgeklärt, damit eine Entscheidungsgrundlage vorbereitet werden kann.“

Dieser Tage ist nun von Seiten der Katholischen Kirche, der Evangelischen Kirche, der Metropolis von Austria, der Islamischen Glaubensgemeinschaft und der Israelitischen Kultusgemeinde gemeinsam mit dem Staatssekretariat für Integration ein gemeinsames Positionspapier zum Thema eines Ethikunterrichts vorgelegt worden. Darin wird vorgeschlagen, dass all jene Schülerinnen und Schüler, die - aus welchen Gründen auch immer - keinen konfessionellen Religionsunterricht besuchen bzw. erhalten, verpflichtend an einem Ethikunterricht teilnehmen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

 

Anfrage

1.    Warum wurde die für Sommer 2013 vorgesehene Entscheidungsgrundlage zum Ethikunterricht bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgelegt?

2.    Wie wird von Ihnen das oben erwähnte gemeinsame Positionspapier zum Thema Ethikunterricht bewertet?

3.    Wird der Vorschlag eines verpflichtenden Ethikunterrichts für alle jene Schülerinnen und Schüler, die aus welchen Gründen auch immer keinen konfessionellen Religionsunterricht besuchen, von Ihnen befürwortet?

4.    Wenn ja:

a.           Welche weiteren konkreten Maßnahmen werden von Seiten des BMUKK daraus abgeleitet?

b.            Werden die erforderlichen Vorarbeiten für die Umsetzung des im Positionspapier genannten Vorschlags beginnen?

c.            Wenn ja: Bis wann werden diese erfolgen? Bis wann soll die Umsetzung des Vorschlages erfolgen?

5.    Wenn nein:

a.            Wie wird die Ablehnung des Vorschlages begründet?

b.           Welches andere Modell für einen alternativen Ethikunterricht wird von Ihnen befürwortet?

6. Beabsichtigen Sie Einsparungen beim konfessionellen Religionsunterricht, der im Rahmen des öffentlichen Schulwesens angeboten wird?

7.    Wenn nein: Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um der sich daraus ergebenden Zustimmung zum konfessionellen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen auch in der tatsächlichen Arbeit Rechnung zu tragen?

8.    Wenn ja:

a.         Warum wird von Ihnen kein Bekenntnis zum konfessionellen Religionsunterricht abgegeben?

b.         Welche andere Position wird von Ihnen eingenommen?