15997/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.09.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Karlheinz Kopf Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Gefährung der Sicherheit und des eherenamtlichen Engagements der Feuerwehren durch eine fehlende Löschwasserversorgung im Blisadonatunnel

Der Blisadonatunnel im Gemeindegebiet von Klösterle am Arlberg gilt als Kernstück des zweispurigen Ausbaus der Arlbergbahnstrecke. Bei der feierlichen Eröffnung am 3. Oktober 2003 wurde er noch als der sicherste und modernste Eisenbahntunnel Österreichs hoch gepriesen. Knapp 10 Jahre später wird von Gemeindevertretern die Sorge geäußert, dass dieser noch junge Tunnel im Falle eines Brands eine Todesfalle für Freiwillige Feuerwehrmänner sowie für die Bahnreisenden darstellen könnte. Bei einem in regelmäßigen Abständen statt findenden Sicherheitsstammtisch der Regionen wurde dem erstunterzeichnenden Abgeordneten der Umstand herangetragen, dass die Löschwasserversorgung im Blisadonatunnel bereits seit dem 14. Februar 2012 nicht mehr funktionsfähig sei. Im Falle eines Brandereignisses könne im Tunnel somit keine Löschmöglichkeit vorgefunden werden. Dieser Umstand wurde wiederholt an die Verantwortlichen der ÖBB herangetragen. Im Schreiben vom 18.07.2013 (siehe Anlage) wurde eine Behebung des Schadens im Oktober 2013 in Aussicht gestellt. Nun wurden die unterfertigenden Abgeordneten informiert, dass diese unumgänglichen Instandsetzungsmaßnahmen wieder verschoben werden sollen!

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

Anfrage:

1.)  Ist Ihnen der dargelegte Sachverhalt bekannt?

2.)  Falls ja, was haben Sie unternommen um eine Behebung der Mängel einzuleiten?

3.)  Falls nein, was werden Sie unternehmen um baldige Behebung der Mängel einzuleiten?

4.)  Warum wurden diese gravierenden Sicherheitsmängel nicht sofort nach Bekanntwerden behoben?

 

5.)  Ist ein sicherer Betrieb der Bahnanlage ohne vorhandene Löschwasserversorgung überhaupt möglich?

6.)  Wird mit dem Betrieb dieses Tunnels gegen die europäische TSI - SRT verstoßen?

7.)  Darf der Tunnel im Sinne der eisenbahnrechtlichen Genehmigung in diesem Zustand überhaupt weiterhin betrieben werden?

8.)  Entspricht der Beitrieb eines Tunnels ohne Löschwasserversorgung dem Stand der Technik unter Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn einschließlich der Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes?

9.)  Besteht in diesem Zusammenhang eine Aufsichtspflicht des BMVIT als eisenbahnrechtliche Genehmigungen erteilende Behörde?

10.)   Falls ja, wurde diese Aufsichtspflicht durch das ausbleibende Einschreiten des BMVIT verletzt?

11.)   Können Sie angesichts des Ausfalls der Löschwasserversorgung eine Gefährdung von Feuerwehrleuten im Falle eines Brands im Tunnel ausschließen?

12.)   Können Sie trotz fehlender Löschwasserversorgung die Sicherheit der täglich mehreren Tausend Bahnreisenden gewährleisten?

13.)   Stellt der Missstand nicht auch eine massive Gefährdung der in den Zügen und auf der Bahnstrecke tätigen ÖBB-Mitarbeitern dar?

14.)   Wie lange würde im Falle ein Brandereignis im Blisadonatunnel die ÖBB-Westrampe ausfallen?

 

 

 

 


Löschwasserversorgung im Blisadona-Tunnel


 

Sehr geehrter Herr Dr. Nöbl,

bezugnehmend auf Ihr Schreiben BHBL-l-5008 darf ich Ihnen mitteilen, weshalb die Erneuerung bisher nicht möglich war.

Im Jahr 2013 sind besonders viele Großbauvorhaben, wie zum Beispiel die Streckensperren Lauterauch - St. Margarethen, Feldkirch - Buchs, Innsbruck Hötting - Scharnitz, Ehrwald - Reutte umzusetzen. Die Zeiträume der Streckensperren müssen international mit einem Vorlauf von 2 Jahren abgestimmt werden, eine kurzfristige Verschiebung ist daher nicht möglich. Im Rahmen dieser Großbauvorhaben werden wesentliche Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit durchgeführt.

Die unterjährig auftretenden Maßnahmen werden, unter Berücksichtigung der betrieblichen und personellen Rahmenbedingungen, in den Gesamtjahresbauplan integriert. Die Erneuerung der Löschwasserleitung Blisadonatunnel wird im Oktober 2013 durchgeführt.