16003/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.09.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend „Kontrahierungszwang“ an der Hauptschule Pottenbrunn?

 

 

Am letzten Schultag des Sommersemesters 2013 wurde an die Schulkinder an der HS Pottenbrunn ein Zettel ausgeteilt, wonach es ab dem Wintersemester 2013/14 an der Schule Spindkästen geben soll, Kostenpunkt: 2,90 Euro/Monat, d.s. jährlich rd. 35 Euro. Abgesehen von diesen anfallenden Kosten ist nun auch noch die zusätzliche Einhebung einer Schlüsselkaution zu befürchten. Einige betroffene Eltern sind nun – wohl nicht ganz zu Unrecht – aufgebracht, warum keine Elternvertreter in eine allfällige Diskussion um die Anschaffung der Spindkästen eingebunden worden sind.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende

 

Anfrage

 

1.     Auf welche Höhe belaufen sich die Anschaffungskosten gesamt für alle Spinde an der HS Pottenbrunn?

2.     Wurde die Anschaffung der Spindkästen durch die HS Pottenbrunn durch das BMUKK oder ihm nachgeordnete Stellen gefördert?

3.     Falls ja, in welcher Höhe?

4.     Warum ist die Anschaffung von Spindkästen an der HS Pottenbrunn erforderlich geworden?

5.     Warum wurden die Eltern, auf welche die Kosten nunmehr offenbar abgewälzt werden sollen, nicht vor Anschaffung der Spindkästen diesbezüglich befragt bzw. wurde das Thema nicht zuvor im SGA behandelt?

6.     Wodurch werden die monatlichen Kosten ja Spindkasten von 2,90 Euro begründet?