16026/J XXIV. GP

Eingelangt am 26.09.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Stefan

und weiterer Abgeordneter

an die Frau Bundesminister für Justiz

betreffend Aufruf zum Gesetzesbruch

 

 

Im Rahmen des sogenannten „Kulturprojektes Wienwoche“ des „Vereins zur Förderung der Stadtbenutzung“, der auch aus den Mittel der Stadt Wien gefördert wird, soll das Projekt „WahlweXel jetzt!“ stattfinden.

 

Das sich selbst folgender Maßen beschreibt:

 

Ganz Österreich wählt am 29. September einen neuen Nationalrat … ganz Österreich? Nein, denn beinahe eine Million Menschen in diesem Land sind nicht wahlberechtigt. WahlweXel jetzt! setzt keinerlei Hoffnung in Staat und Politik, diesen Missstand in den nächsten Jahren abzuschaffen. "Wir warten nicht mehr!", erklären daher die Aktivist_innen der Kampagne WahlweXel jetzt!. "Wir sagen: Jede Stimme zählt. Denn das Recht auf das aktive und passive Wahlrecht ist kein Privileg, sondern ein demokratischer Mindeststandard."

 

Die Praxis des "WahlweXelns" ist nicht neu, im Privaten wird sie schon lange betrieben. Schon 2002 wurde im Rahmen der Kampagne "Österreich für Alle gleich" wahlgewechselt; zuletzt startete 2010 das antirassistische Netzwerk ENARA anlässlich der Wiener Gemeinderatswahl eine öffentliche Initiative.

 

WahlweXel jetzt! knüpft daran an und setzt das Menschenrecht auf demokratische Mitbestimmung unmittelbar um. Im Zentrum der Kampagne steht das große Event WahlweXel – Jetzt aber wirklich! im WUK, das wenige Tage vor der Nationalratswahl stattfindet und bei dem Wahlberechtigte und Nichtwahlberechtigte zusammenkommen. Hier eignen sich ausgeschlossene Mitbürger_innen das Wahlrecht an – sie entscheiden selbst und geben ihre Stimme ab. "Im Rahmen einer bunten und kreativen Veranstaltung soll die große Bedeutung, die wir demokratischer Mitbestimmung beimessen, möglichst öffentlichkeitswirksam dargestellt werden", erklärt dazu die Arbeitsgruppe WahlweXel jetzt!.

 

Geplant wäre demnach, dass Wahlberechtigte eine Wahlkarte lösen, und diese bei einer Veranstaltung nach den Wünschen von Nichtwahlberechtigten ausgefüllt werden soll.


Diese Veranstaltung ist demnach so angekündigt:

 

Mi, 25. 9., 18:30

 

Event: WahlweXel – Jetzt aber wirklich!

 

WUK Foyer, 1090, Währinger Straße 59 [barrierefreier Zugang]

 

 18.30 Uhr: Einlass für Nichtwahlberechtigte – Wahlberechtigte nur mit Wahlkarte!

 Live-Musik mit Maciej Golebiovski & Friends

 19.30 Uhr: Begrüßung und Präsentation der Kampagne

 20.00 Uhr: Wahlakt

 Ab 21.00 Uhr: Allgemeiner Zutritt zur Veranstaltung

 Live-Musik und StimmweXel-Party mit Prolo-Karaoke für alle!

 

Eine öffentliche Stimmabgabe per Wahlkarte nach dem Wunsch von Drittpersonen würde jedoch einen Bruch des allgemeinen, persönlichen, freien und geheimen Wahlrechts bedeuten.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage

 

 

  1. Ist ihnen diese Aktion bekannt?
  2. Wird diese Aktion rechtliche Konsequenzen für die Veranstalter haben?
  3. Wenn nein, warum nicht?
  4. Sollte diesem Aufruf jemand Folge leisten, und tatsächlich öffentlich und im Sinne von Drittpersonen abstimmen, wird diese Aktion für Denjenigen Folgen haben?
  5. Wenn nein, warum nicht?
  6. Was werden sie tun, um solche Aktionen künftig zu unterbinden?