16040/J XXIV. GP

Eingelangt am 26.09.2013
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ANFRAGE

des Abgeordneten Herbert

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Polizei-Trojaner

 

ooe.orf.at berichtete bereits am 02.03.2012 vom „Polizei-Trojaner“ - einem Computervirus der als vermeintliche Polizeimittteilung via Internet Computerbenützer zu Geldüberweisungen auffordert. Erst vor kurzer Zeit wurde über die Medien erneut vor diesen kriminellen Computervirus aufmerksam gemacht, da dieser noch immer im Internet sein Unwesen treibt. In dieser Angelegenheit gibt es auch seit 09.09.2013 unter der Zahl GZ.: BMI-KP1000/0616-II/BK/5.2/2013 eine Anweisung der Generaldirektion der Öffentlichen Sicherheit an alle Landepolizeidirektionen, welche auch eine bundesweit einheitliche Protokollierung der angezeigten Strafbaren Handlungen in dieser Angelegenheit regelt. Darin wird unter Punkt VII. folgendes angeführt:

· Bundesweit einheitliche Protokollierung und Bearbeitung in PAD und in der Kriminalstatistik.

· Der Sachverhalt ist von jener Dienststelle in der zu gegenständlicher Causa ein entsprechender Sachverhalt zur Anzeige gebracht wird nach den geltenden Protokollierungsgrundsätzen in der Applikation PAD vollständig zu protokollieren. Als Schlagwort ist allerdings nicht das Delikt nach dem StGB sondern das Schlagwort „Sachverhaltsanzeige“ (= Ablagevermerk E1) zu verwenden. Dadurch erfolgt kein Datentransfer in den Sicherheitsmonitor und entfällt auch die sonst bei gerichtlich strafbaren Handlungen erforderliche Abarbeitung der Aufgabenliste in PAD. (Kriminalstatistik, KPV…)

· In der Schlagwortinfo ist der Vermerk „Polizeitrojaner“ zu speichern.

· Nach Abschluss der Erhebungen ist der Akt dem jeweiligen LKA EB 05 (Betrug) im ORIGINAL zu senden (= Akt abtreten).

· Im LKA EB 05 (Betrug) wird monatlich eine GZ (=Sammel-GZ) mit dem Schlagwort „§ 126 b StGB – Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems“ angelegt.

· In weiterer Folge werden alle Aktenübermittlungen zu gegenständlicher Causa dieser GZ (=Sammel-GZ) aus der Inbox als weitere OZ angefügt. (Über den Button „zu Akt hinzufügen“) Wichtig: Das Schlagwort des übernommenen Aktes (=Sachverhaltsanzeige) darf nicht auf ein Schlagwort nach dem StGB geändert werden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Wie viele Anzeigen wurden bisher betreffend Polizeitrojaner erstattet, aufgeschlüsselt nach Jahr und Bundesländer?

2.    Wie hoch ist der dadurch verursachte finanzielle Schaden, aufgeschlüsselt nach Jahr und Bundesländer?

3.    Konnte bereits Täter namentlich ausgeforscht werden?

4.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Wenn ja, gab es bereits gerichtliche Verurteilungen und in wie vielen Fällen?

6.    Warum gibt es im Zusammenhang mit der Schadsoftware „Polizeitrojanereine Sonderregelung zur sonstigen Vorgehensweise bei der Erfassung der polizeilichen Kriminalstatistik (PKSV)?

7.    Warum soll demnach gemäß der angeführten Anweisung bei der Protokollierung von Anzeigen in der gegenständlichen Angelegenheit  in der Applikation PAD als Schlagwort nicht das betreffende Delikt angeführt werden sondern das Schlagwort „Sachverhaltsanzeige“, wodurch kein Datentransfer in den Sicherheitsmonitor erfolgt?

8.    Warum darf dieses Schlagwort auch nachträglich nicht auf ein anderes Schlagwort (= Delikt) im PAD geändert werden?

9.    Ist es richtig, dass dadurch eine unrichtige Darstellung der tatsächlichen Fälle in Bezug auf die Polizeitrojaner im Sicherheitsmonitor gegeben ist?

10. Wenn nein, warum nicht?