1/JPR XXIV. GP

Eingelangt am 21.11.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Kickl

an die Präsidentin des Nationalrates

betreffend die diskrete Änderung des Protokollentwurfes der 1. Präsidialkonferenz

Im Entwurf des Präsidialprotokolls 1/II NR der 1. Präsidialkonferenz vom 19.November 2008; 20:12 Uhr, ist auf Seite 16 betreffend den ständigen Unteraus-schuss des Rechnungshof-Ausschusses zu lesen:

Die Parlamentsdirektion wurde um eine diesbezügliche Prüfung ersucht:

§107 GOG-NR sieht für die Aufnahme der Beratungen gemäß § 32e Abs. 4 GOG-NR eine Hemmung der Frist durch die tagungsfreie Zeit vor. Eine Fristen-hemmung für den Fall, dass ein Ausschuss nicht konstituiert wurde, ist nicht vorgesehen.

Die Nichtkonstituierung des Ausschusses hemmt daher die Frist nach § 32e Abs. 4 GOG-NR nicht.

Die Frist für die Vorlage eines Berichtes durch den Ständigen Unterausschuss gemäß § 32 Abs. 4 GOG-NR läuft ungehemmt weiter.

Dies bedeutet, dass im Anschluss an die Sitzung am 25. November 2008 die Konstituierung des Rechnungshofausschusses und seines Ständigen Unter-ausschusses vorzunehmen und der betreffende Tagesordnungspunkt in Be-handlung zu nehmen wäre. Sollte die endgültige Festlegung der Funktionen für diese Ausschüsse bis dorthin nicht erfolgt sein, könnten die Ausschussfunk-tionen vorläufig wie in der XXIII. GP vergeben werden.“

In der Fassung vom 20.November 2008; 13:27 Uhr, lautet dieser Absatz überra-schenderweise wie folgt:

Die Parlamentsdirektion wurde um eine diesbezügliche Prüfung ersucht.

Sollte diese Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass die Frist zur Aufnahme der Beratungen nicht unterbrochen wird, so stimmen die Mitglieder der Präsi-dialkonferenz überein, im Anschluss an die Sitzung am 25. November 2008 die Konstituierung des Rechnungshofausschusses und seines Ständigen Unter-ausschusses vorzunehmen und den betreffenden Tagesordnungspunkt in Be-handlung zu nehmen. Sollte die endgültige Festlegung der Funktionen für die-se Ausschüsse bis dorthin nicht erfolgt sein, könnten die Ausschussfunktio-nen vorläufig wie in der XXIII. GP vergeben werden."


In diesem Zusammenhang ergeht an die Präsidentin folgende

Anfrage:

1.  Wie ist es zu der Änderung im Protokoll gekommen?

2.             Warum wurden die Mitglieder der Präsidialkonferenz über diese Änderung nicht informiert?

3.             Warum wurde den Mitgliedern der Präsidialkonferenz keine Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt?

4.             Ist das Prüfungsergebnis der Parlamentsdirektion, das im Wege des Protokoll-entwurfes den Mitgliedern der Präsidialkonferenz zugestellt wurde, aufrecht?

5.             Wenn nein, warum nicht?