25/JPR XXIV. GP

Eingelangt am 10.07.2009
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Präsidentin des Nationalrats

 

betreffend Pensionskassenvorsorge von Abgeordneten des Nationalrats und Bundesrats

 

Mit der neuen Bezügeregelung bzw. dem Bundesbezügegesetz (BBezG) 1997  wurde  mit § 15 (2) BBezG die Möglichkeit für oberste Organe geschaffen,  sich neben der Pensionsversicherung nach § 12 durch eine Erklärung zur Leistung von Beiträgen in eine ausgewählte Pensionskasse zu verpflichten.

Mittlerweile sind 12 Jahre seit der Einführung der Pensionskassenvorsorge vergangen und deshalb stellen die unterfertigten Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen die folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1).  Wie viele Abgeordnete

a) des Nationalrats und

b) des Bundesrats 

haben sich  1997 für die Pensionskassenvorsorge entschieden?

 

2). Wie viele von den neu eintretenden Abgeordneten

a) des Nationalrats und

b) des Bundesrats

haben sich jeweils in den einzelnen Jahren ab 1998 für die Pensionskassenvorsorge entschieden?

 

3). Wie viele Abgeordnete 

a) des Nationalrats und

b) des Bundesrats haben in den einzelnen Jahren nach 1997 dafür entschieden, von der Möglichkeit nach § 5 (2) PKVG Gebrauch zu machen,

c) ihre Beitragsleistung einzustellen bzw.

d) für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren auszusetzen oder

e) einzuschränken?

 

4). Wie viele Abgeordnete

a) des Nationalrats und

b) des Bundesrats

waren bzw. sind in den einzelnen Jahren seit 1997 BeitragszahlerInnen in Pensionskassen nach § 15(2) BBezG?