25/JPR XXIV. GP
Eingelangt am 10.07.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Präsidentin des Nationalrats
betreffend Pensionskassenvorsorge von Abgeordneten des Nationalrats und Bundesrats
Mit der neuen Bezügeregelung bzw. dem Bundesbezügegesetz (BBezG) 1997 wurde mit § 15 (2) BBezG die Möglichkeit für oberste Organe geschaffen, sich neben der Pensionsversicherung nach § 12 durch eine Erklärung zur Leistung von Beiträgen in eine ausgewählte Pensionskasse zu verpflichten.
Mittlerweile sind 12 Jahre seit der Einführung der Pensionskassenvorsorge vergangen und deshalb stellen die unterfertigten Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen die folgende
ANFRAGE:
1). Wie viele Abgeordnete
a) des Nationalrats und
b) des Bundesrats
haben sich 1997 für die Pensionskassenvorsorge entschieden?
2). Wie viele von den neu eintretenden Abgeordneten
a) des Nationalrats und
b) des Bundesrats
haben sich jeweils in den einzelnen Jahren ab 1998 für die Pensionskassenvorsorge entschieden?
3). Wie viele Abgeordnete
a) des Nationalrats und
b) des Bundesrats haben in den einzelnen Jahren nach 1997 dafür entschieden, von der Möglichkeit nach § 5 (2) PKVG Gebrauch zu machen,
c) ihre Beitragsleistung einzustellen bzw.
d) für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren auszusetzen oder
e) einzuschränken?
4). Wie viele Abgeordnete
a) des Nationalrats und
b) des Bundesrats
waren bzw. sind in den einzelnen Jahren seit 1997 BeitragszahlerInnen in Pensionskassen nach § 15(2) BBezG?