26/JPR XXIV. GP

Eingelangt am 13.07.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Kurzmann

und weiterer Abgeordneter

 

an die Präsidentin des Nationalrates

 

 

betreffend der Übermittlung von Unterlagen für Treffen mit ausländischen Delegationen.

 

 

Am 28. April 2009 traf eine Delegation des Ausschusses für Menschrechte des türkischen Parlaments zu einem Besuch im österreichischen Nationalrat ein. Von österreichischer Seite nahmen an diesem Treffen die Menschenrechtssprecher der im österreichischen Nationalrat vertretenen Parteien teil.

Der Freiheitliche Parlamentsklub wurde per Schreiben vom 06. April 2009 ersucht, einen Vertreter namhaft zu machen. Wie in solchen Fällen üblich, wurde für dieses Treffen eine Informationsmappe übermittelt, die allerdings erst am Tag vor dem Treffen, dem 27. April 2009, dem Freiheitlichen Parlamentklub übermittelt wurde. Diese Informationsmappe umfaßte 17 Seiten Information in deutscher Sprache, und weitere 103 Seiten in englischer Sprache.

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Präsidentin des Nationalrates folgende

 

 

Anfrage:

 

  1. Warum wurde diese Informationsmappe, trotz einer 3-wöchigen Vorlaufzeit, erst am Tag vor dem Treffen übermittelt?

 

  1. Gibt es eine Richtlinie, welcher Zustellungszeitpunkt solcher Informationsmappen als zeitgerecht anzusehen ist?

 

  1. Wird der von der Europäischen Kommission übermittelte Bericht auch in deutscher Sprache verfaßt?

  1. Wenn nein, werden diese Berichte von Bediensteten des österreichischen Parlaments übersetzt bzw. aufbereitet?

 

  1. Wenn nein, werden Sie gemäß dem Antrag 67/UEA (XXIV. GP) darauf drängen, daß diese Dokumente in Zukunft auch in deutscher Sprache zur Verfügung stehen?