27/JPR XXIV. GP

Eingelangt am 01.10.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Graf, Dr. Rosenkranz, Neubauer
und weiterer Abgeordneter

an den Ausschussobmann des Untersuchungsausschusses hinsichtlich der Untersu-
chung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments
betreffend Unklarheiten
über die Ausschussführung durch den Ausschussob-
mann

In den letzten Sitzungen des Untersuchungsausschusses hinsichtlich der Untersu-
chung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments - ins-
besondere der vom 29. September 2009 - kam es zu zahlreichen Unklarheiten wie
zum Beispiel Handhabung von als geheim klassifizierten Akten im Ausschuss, wo der
Ausschussobmann eine kontr
äre Meinung zur Parlamentsdirektion und den Gepflo-
genheiten der anderen Untersuchungsaussch
üsse, dass alle Akten im Ausschusssit-
zungssaal verwendet und gelesen werden d
ürfen, vertrat.
Weiters wurden im Rahmen der Vorsitzführung Entscheidungen gefällt, welche zu
hinterfragen sind. Auch die Einhaltung der vereinbarten Redezeit f
ür die Fraktionen
gab Anlass zur Diskussion.

Ein weiterer Punkt, welcher für Unklarheiten gesorgt hat, war der Umstand, dass trotz
offener Fragen an eine Auskunftsperson diese einfach vom Ausschussobmann ent-
lassen wurde.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Aus-
schussobmann des Untersuchungsausschusses hinsichtlich der Untersuchung von
Abh
ör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments folgende

Anfrage

1.           Sind alle von den Ministerien übermittelten Akten - VSA I + VSA II - ein wichti-
ger Bestandteil des Verfahrens vor dem Untersuchungsausschuss?

2.           Wenn nein, warum nicht?

3.           Auf Basis welcher Bestimmung wurden die Akten aus den Ministerien an den
Ausschuss übermittelt?

4.           Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich Ihre Entscheidung, dass zu laufenden
Verfahren keine Fragen an Auskunftspersonen im Ausschuss zul
ässig sind?

5.     Sind Sie der Meinung, dass der Abgeordnete Dr. Peter Pilz in der Angelegen-
heit LAbg. Mag. Gudenus und NAbg. Herbert die Verschwiegenheitsverpflich-
tung gegenüber den Medien gebrochen hat?


 

6.            Ist es zulässig, zu allen übermittelten Akten und Akteninhalten Fragen an Aus-
 
kunftspersonen zu stellen?

7.            Wenn nein, welche Akten sind ausgenommen bzw. mit welcher Begründung?

8.            Ist es zulässig, zu Akteninhalten Vorhalte an Auskunftspersonen zu machen?

9.    Wenn ja, wie soll dies ohne Verwendung der Akten vor sich gehen?
10. Wenn nein, warum nicht?

11.  Ist es zulässig, Akten aller Klassifizierungen im Ausschusssitzungslokal zu le-
      
sen?


12. Wenn nein, warum nicht?

13.        Wenn ja, warum haben Sie dies am 29.9.2009 untersagt?

14.        Wie lange dürfen Auskunftspersonen befragt werden?

15.        Ist es zulässig, dass der Ausschussobmann Auskunftspersonen aus der Be-
fragung entlässt, obwohl Ausschussmitglieder noch Fragen haben?

16. Wenn ja, auf Basis welcher Rechtsgrundlage?

17.        Wer entscheidet über etwaige Beschränkungen der Fragezeit?

18.        Wie sieht die momentan gültige Redezeitvereinbarung im Untersuchungsaus-
schuss vor dem Hintergrund der ausufernden Befragung durch das BZ
Ö und
die Gr
ünen aus?

19. Wer entscheidet darüber, wann es keine Fragen mehr an eine Auskunftsper-
son geben darf?

20. Sollen die Fragensteller der jeweiligen Fraktion die zu stellenden Fragen im
Vorfeld zur Genehmigung an den Ausschussvorsitzenden übermitteln?

21. Ist es vorgesehen, dass falls der Vorsitzende trotz ausstehender Fragen die
Befragung abbricht, diese Auskunftspersonen neuerlich geladen werden?

22. Wie erklären Sie Ihre unterschiedliche Vorgehensweise bei den Auskunftsper-
son Mag. Kreutner und Mag. Jarosch betreffend neuerliche Ladung wegen
noch offener Fragen?

23.        Ist eine Wiederladung" einer Auskunftsperson, zu der es noch von Seiten ei-
nes Mitgliedes des Untersuchungsausschusses Fragen gibt, abh
ängig davon,
welcher Fraktion das betreffende Mitglied des Untersuchungsausschusses
angeh
ört?

24.        Kann es sein, dass von einer Wiederladung“ einer Auskunftsperson Abstand
genommen wird, wenn die Auskunftsperson einer speziellen politischen Partei
zuzurechnen ist?

25. Sind für den Untersuchungsausschuss alle angeforderten Akten geliefert wor-
den?

26.        Wenn ja, wer bestätigt dies?

27.        Wenn ja, gibt es diese Bestätigung schriftlich?

28.        Wenn nein, warum wurde die Idee einer Vollständigkeitserklärung der betrof-
fenen Bundesminister, wie es auch in anderen Untersuchungsausschüssen
der in den letzten Gesetzgebungsperioden
üblich war, nicht aufgenommen?

29.        Werden Sie sich für die Übermittlung einer Vollständigkeitserklärung der be-
troffenen Bundesminister einsetzen?                                                      

30.        Welche Schritte werden Sie diesbezüglich setzen?