28/JPR XXIV. GP
Eingelangt am
22.10.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner
und
weiterer Abgeordneter
an die Präsidentin des Nationalrates
betreffend der Lagerung und möglichen Auslagerung der Erstausstattung des
Mobiliars (Hansen) des Hohen Hauses an die BIG
Aufgrund der regelmäßigen Modernisierungs- und Adaptierungsmaßnahmen im Hohen Haus entsteht logischerweise ein Kampf um Räumlichkeiten für Büros, Bibliotheken und für Lagerräume. Im Zuge des Ausbaues der Rampe wurde z.B. das Lager „Schießstätte“ geräumt und der Bibliothek zugeordnet. Im Zuge der notwendigen Errichtung eines Müllraumes im EG Bereiches des Hauses sollen weitere Flächen für die Lagerung des beweglichen Inventars schwinden. Bereits jetzt ist die Möbellagerungssituation im Haus eher desatrös, nachdem diese aus Platzmangel auf den diversen Gängen stehen. Ein Umstand der sicherheits- und brandschutztechnisch ebenfalls mehr als bedenklich ist. Bei jedem Legislaturperiodenwechsel entstehen Unmengen von Möbel(aus)täuschen und Adaptierungen durch die entsprechenden einhergehenden Bürowechsel.
Im Zuge der neuestens Umbauarbeiten sei es nunmehr geplant, dass die Erstausstattung des Parlamentes, also die kulturhistorischen wertvolle Hansenausstattung teilweise an die BIG ausgelagert und somit der direkten Nutzung im Hohen Haus entzogen werden soll. Zu befürchten ist, dass es durch die Auslagerung an die BIG zu Weiterentlehnung an Dritte kommen kann. Sollte die Gesamtheit des Mobiliars nicht gewährleistet werden, würde auch das historische Gesamtbild des Parlamentes für die nachfolgenden Generationen größtenteils vernichten.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Präsidentin des Nationalrates folgende
Anfrage:
1. Ist eine Auslagerung der historisch wichtigen Erstausstattung an die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) geplant?
2. Wenn Ja, an welche Auflagen wäre die BIG wären gebunden?
3. Soll es für die BIG ein Weiterentlehnungsverbot geben, damit die Gesamtheit der Möbel gewährleistet bleibt?
4. Hat das Parlament auf die oben genannten Möbel ein jederzeitiges Zugriffsrecht?
5. Wenn es bei der Auslagerung keine Auflagen gibt, warum nicht?
6. Welche konkreten Maßnahmen gedenken Sie im Präsidium des Nationalrates zum Schutze des historischen Erstbestandes des Parlamentes zu treffen?
7. Trifft es zu, dass unter Ihrer Ägide das Anbot des Bundesheeres für kostenfreie Auslagerung mit jederzeitigem Zugriff ausgeschlagen wurde?
8. Wenn ja, warum?
9. Welche weiteren Absprachen bestehen seitens des Nationalrates mit anderen Dienststellen des Bundes in Belangen der gegenseitigen Nutzung von Ausstattungselementen wie Möbel und sonstigem beweglichen Inventar?
10.Aufgrund der existierenden Inventarisierung des Hauses können Sie den prozentuellen Anteil der historischen Erstausstattung benennen?
11. Wie viel Prozent dieser Erstausstattung (Hansen) ist in den letzten vier Legislaturperioden unwiederbringlich verloren gegangen oder aufgrund des nicht reparablen Zustandes ausgeschieden worden?
12.Wie sehen Sie gegenüber dem Präsidium des Nationalrates und als Hauptverantwortlich des Hauses die Situation der sicherheits- und brandschutz-technischen groben Mängel durch Lagerung brennbarer Gegenstände in den diversen Gangbereichen?
13.Im Zuge der Renovierungs- Adaptierungsarbeiten des NR Sitzungssaales sowie des Besucherzuganges wird sich die allgemeine Raum und Lagerungsproblematik verschärfen. Welche konkreten Maßnahmen haben Sie diesbezüglich konkret vorgesehen?
14. Wäre es Ihrer Meinung nach nicht sinnvoller im Falle eine unumgänglichen Auslagerung eher das neuere Mobiliar auszulagern, welches einerseits leichter transportierbar und andererseits leichter zerlegbar ist?
15. Wenn nein, warum nicht?