30/JPR XXIV. GP

Eingelangt am 11.01.2010
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Anfrage

des Abgeordneten Brosz

an die Präsidentin des Nationalrats

betreffend "Einladung zum weihnachtlichen Zusammensein" durch den 3. Präsidenten des Nationalrates und die AUF

Begründung

Das Büro des dritten Präsidenten des Nationalrates verschickte in den vergangen Wochen an alle Abgeordneten und Parlamentsbediensteten per e-mail eine Einladung für den 18.12.2009:

Der Dritte Präsident des Nationalrates, Herr. Dr. Martin Graf, und das Team der AUF- Personalvertretung im Parlament, laden Sie recht herzlich zu einem weihnachtlichen Beisammensein in Form eines Weihnachtsumtrunks ein.“

Unterfertigt war die Einladung mit

Der Dritte Präsident des Nationalrates

Das AUF-Team im Parlament

Das Büro des Dritten Präsidenten des Nationalrates“.

Darunter prangten nebeneinander die Logos des Parlament und der AUF.

Es ist einem Präsidenten des Nationalrates selbstverständlich unbenommen, in seinen Amtsräumen zu einem Umtrunk einzuladen. Bei den Präsidenten des Nationalrates handelt es sich jedoch um die höchsten Funktionen des Nationalrates, deren Amt unabhängig und streng getrennt von parteipolitischer Agitation und Vereinnahmung zu führen ist. Vor diesem Hintergrund ist die Kooperationsveranstaltung des dritten Präsidenten des Nationalrates mit dem AUF-Team im Parlament ein weitere Beleg dafür, dass Präsident Graf offenbar nicht in der Lage ist, die dem Amt angemessene Trennung zwischen seiner Funktion als Nationalratspräsident und Parteipolitik entsprechend zu beachten. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.      Ist Ihnen die Einladung für den 18.12.2009 bekannt, in der Der Dritte Präsident des Nationalrates, Herr. Dr. Martin Graf, und das Team der AUF-Personalvertretung im Parlament“ ins Büro des 3. Nationalratspräsidenten zu einem Weihnachtumtrunk einladen?


2.      Wie beurteilen Sie diese Kooperationsveranstaltung eines Nationalratspräsidenten mit der freiheitlichen Personalvertretung vor dem Hintergrund, dass Nationalratspräsidenten in ihrer Funktion strikt überparteilich agieren sollten?

3.      Sind durch diese (Partei-)Veranstaltung, bei der die AUF als Miteinlader fungierte, dem Parlament Kosten entstanden? Wenn ja wofür und in welcher Höhe?