34/JPR XXIV. GP

Eingelangt am 17.03.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Harald Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

 

an die Präsidentin des Nationalrates

 

betreffend: Entstandener Sachschaden am ungeschützten Parlament im Zuge der Studentendemonstration vom 11. März 2010 

 

Zu den Beratungen der Bologna-Konferenz waren Parlamentsabgeordnete nicht zugelassen, wie das Wissenschaftsministerium dem Wissenschafts-ausschussobmann Dr. Martin Graf und Kollegen unmissverständlich mitteilte. Dafür hatten die Damen und Herren Abgeordneten. am 11. März in der Zeit von 18:30 bis 19:30 Uhr vom Parlament aus einen schönen Überblick über die wütenden Demonstranten, die das Hohe Haus ins Visier nahmen. (siehe beigefügten Medienbericht von www.unzensuriert.at)

Die Innenstadt war abgeriegelt, das Burgtor verschlossen, doch keinerlei Schutzvorrichtungen oder starke Polizei Cordons zum Schutze des Hohen Hauses innerhalb der Bannmeile waren vorhanden.

 

Beiliegende Fotos zeigen gegen welche Massen die dann letztendlich doch herbei geeilten Polizisten ankämpfen mussten. Mit Müh und Not, doch ohne Gewalt, riegelten diese das Haupttor oberhalb der Parlamentsrampe ab. Allerdings konnten die Beamten in der Masse der Demonstranten die Links-Chaoten, welche am denkmalgeschützten Parlament Sachbeschädigungen begingen, nicht dingfest machen. Ein Auszug der Schäden ist fotodokumentarisch in der Beilage zu ersehen. Bekanntlich ist die Beschädigung eines denkmalsgeschützten Objektes ein Straftatbestand welcher nicht nur Sachbeschädigung per se mit sich zieht sondern auch als Vorstrafe in den Akten der Delinquenten geführt wird. (Schwere Sachbeschädigung von denkmalgeschützten Gebäuden ist mit bis zu 2 Jahren Haft bedroht (StGB §125 iVm §126 (1) Zi.3).)

   

Bereits in der Vergangenheit war das Hohe Haus Opfer von Demonstrationen, wir erinnern an die sogenannten Donnerstag Demonstrationen in der XXI. GP. Mit Verwunderung ist daher festzustellen, dass das Hohe Haus, trotz genehmigter und avisierter Demonstration, den Links-Chaoten "schutzlos" ausgeliefert war.

  

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Präsidentin des Nationalrates nachstehende

 

Anfrage:

 

1.      Wie und wann wurde die Präsidentin respektive die Parlamentsdirektion über die bevorstehende angemeldete Demonstration von der Exekutive in Kenntnis gesetzt?

Wenn keine Auskunft möglich, warum nicht?

 

2.      Welches Procedere zur Abwägung etwaiger Schutzmaßnahmen wurde wie in Gang gesetzt?

Wenn keines, warum nicht?

 

3.      Wie wurde in der Beurteilung auf die öffentliche Sicherheit und das öffentliche Wohl Bedacht genommen?

Wenn keine Auskunft möglich, warum nicht?

 

4.      Welche Vorgangsweise, nach welcher Grundlage, ist im Parlament diesbezüglich normalerweise üblich?

Wenn keine Auskunft möglich, warum nicht?

 

5.      Wieso wurde nicht, wie sonst üblich, ein schriftliches Aviso seitens des Sicherheitsdienstes in Bezug auf die o.a. Demonstration ausgesendet?

Wenn keine Auskunft möglich, warum nicht?

 

6.      Wieso wurden, wie sonst üblich, nicht zumindest Schutzbarrieren angefordert und errichtet, nachdem nachweislich in anderen Bereichen des Demonstrationsverlaufes entsprechende Vorkehrungen getroffen wurden?

Wenn keine Auskunft möglich, warum nicht?

 

7.      Wie und wann wurden Exekutivkräfte zum Schutz des Hohen Haus angefordert?

Wenn keine Auskunft möglich, warum nicht?

 

8.      Welche Sicherheitsmaßnahmen wurden innerhalb des Hauses konkret getroffen?

Wenn keine Auskunft möglich, warum nicht?

 

9.      Kam es zu personellen Mehrbelastungen und zusätzlichem Sachaufwand?

Wenn ja, in welchem Umfang?

 

10. Können Sie ausschließen, dass eine Anrufung der Exekutivkräfte deshalb nicht getroffen wurde, weil in vorderster Front Abordnungen des VSSTÖ standen? Wenn ja, begründen Sie dies.

 

11. Wurden die Sachbeschädigungen entsprechend dokumentiert und zur Anzeige gebracht?

Wenn nein, warum nicht?

 

12. Welche Sachbeschädigungen sind konkret am Abend des 11. März 2010 entstanden?

Wenn keine Erhebung vorhanden ist, warum nicht?

 

13. Auf welche Kostenhöhe belaufen sich die geschätzten Sachbeschädigungen inkl. Personal und Sachaufwand?

Wenn keine Auskunft möglich, warum nicht?

 

14. Aus welchen Mitteln werden die Kosten zur Behebung der Sachbeschädigungen gedeckt?

Wenn keine Auskunft möglich, warum nicht?

 

15. Wurden die Videoaufzeichnungen des Parlamentes der Exekutive zur allfälligen Ausforschung der Täter übergeben?

Wenn nein, warum nicht?

 

16. Erwägen Sie eine Abdeckung der Schäden durch den Anmelder der Demonstration oder durch die ÖH?

Wenn nein, warum nicht?

 

17. Welche Konsequenzen und Maßnahmen haben Sie aus dem Ereignis des         11. März 2010 gezogen?

Wenn keine Auskunft möglich, warum nicht?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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