37/JPR XXIV. GP
Eingelangt am 26.03.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Präsidentin des Nationalrats
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1). Wie viele Personen beziehen derzeit (1.1.2010) Ruhebezüge (nach dem Bezügegesetz), für deren Vollzug Sie zuständig sind?
2). Wie viele Personen beziehen derzeit (1.1.2010) Versorgungsbezüge (nach dem Bezügegesetz), für deren Vollzug Sie zuständig sind?
3). Wie viele Personen, die eine Option auf einen reduzierten Ruhebezug nach § 49 f BezG geltend gemacht haben, erhalten derzeit (1.1.2010) diesen Ruhebezug?
4). Sind diese Personen inkludiert in den Antworten zu 1). und 2).?
5). Wie hoch war der Aufwand für Ruhebezüge im Jahr 2009?
6). Wie hoch war der Aufwand für Versorgungsbezüge im Jahr 2009 für Ihren Bereich?
7). Wie hoch waren die Einnahmen aus den Pensionsbeiträgen (§ 12 BezG) im Jahr 2009 für Ihren Bereich?
8). Wie hoch waren die Einnahmen aus dem besonderen Pensionssicherungs- beitrag (§ 44 n BezG) 2009 für Ihren Bereich?
9). Wie hoch war der finanzielle Aufwand, den Sie gemäss § 14(2) BezG geleistet haben, im Jahr 2009?
10). Wie viele Personen konnten 2009 einen Anspruch auf Fortzahlung nach § 14 (2) BezG geltend machen?
11). Wie viele Personen konnten sonst noch nach § 14 (3 ff.) einen Anspruch auf
Fortzahlung geltend machen im Jahr 2009?