49/JPR XXIV. GP

Eingelangt am 12.07.2010
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Winter

 

an die Präsidentin des Nationalrates

betreffend möglicher Umgehung des Bundesvergabegesetzes im Zuge des Relaunchs der Parlamentshomepage

 

Den Zahlen aus Ihrer Anfragebeantwortung 38/ABPR zufolge entstehen für den Relaunch der Parlamentshomepage folgende Kosten:

Dienstleistungskosten: 268.111,20 Euro,

Lizenzkosten: 135.000,- Euro,

Hardwarekosten: 52.502,02 Euro

Also in Summe zumindest einmal 455.613,22 Euro. Nicht eingerechnet sind die Kosten, die für die Übersetzungen in die Gebärdensprache, für die Übersetzungen für das englischsprachige Angebot, für die redaktionellen Arbeiten sowie für die Herstellung diverser Videos anfallen werden. Auch nicht eingerechnet sind die internen Kosten und weitere Beauftragungen für den laufenden Betrieb. Auch der im Vergaberecht erfahrene beigezogene Kommunikationsberater ist in dieser Aufstellung nicht berücksichtigt.

Letztendlich ist davon auszugehen, dass der neue Internetauftritt mehr als 1.000.000 Euro kosten wird.

Für das Projekt wurde als Vergabeverfahren ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung gewählt. Das kann für Dienstleistungen gewählt werden, wenn der geschätzte Auftragswert 60.000 Euro (netto) nicht übersteigt. Der geschätzte Auftragswert lag nach Ihren Angaben unter diesem Betrag.

Aufgrund der nun teilweise vorliegenden Zahlen wurde entweder ein grober Fehler bei der Schätzung gemacht, die ohne Vorliegen eines Pflichtenheftes durchgeführt wurde, oder es handelt sich um eine klassische Umgehung des Bundesvergabegesetzes, das Zusammenrechnungen gleichartiger Leistungen zwingend vorschreibt.


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigte Abgeordnete an die Präsidentin des Nationalrates nachstehende

 

ANFRAGE

 

1.    Auf welchen Annahmen und Grundlagen basierte Ihr Schätzwert, dass der Auftragswert unter  60.000 Euro liegt?

2.    Kann aufgrund der Relation zwischen den tatsächlich bereits angefallenen Kosten und dem geschätzten Auftragswert von einer Fehlprognose gesprochen werden?

3.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Ist angesichts des deutlich höheren Kostenaufwandes ein Vergabeverfahren nach § 38 Abs. 2 Z 2 BvergG 2006 überhaupt zulässig?

5.    Wenn ja, wie beurteilen Sie die im BvergG zwingend vorgesehene Zusammenrechnung gleichartiger Leistungen in diesem Zusammenhang?

6.    Würden Sie mit dem heutigen Kenntnisstand eine Ausschreibung machen?
Wenn nein, warum nicht?

7.    Würden Sie mit dem heutigen Kenntnisstand vor der Vergabe ein Pflichtenheft beauftragen?

8.    Wenn nein, warum nicht?

9.    Um welchen Kommunikationsberater handelt es sich konkret?

10. Nach welchen Merkmalen wurde der Kommunikationsberater ausgewählt?

11. Erfolgten bzw. erfolgen die Leistungen des Kommunikationsberaters entgeltlich?

12. Wenn ja, welche Kosten sind dafür entstanden bzw. werden dafür entstehen?

13. Wer führt die technische Umsetzungsbegleitung des Webrelaunchs durch?

14. Wer ist für die Unterstützungsleistungen zur Installation und Konfiguration der Volltextsuche verantwortlich?

15. Welche externen Unternehmen bzw. Dienstleister (außer der in der Anfragebeantwortung genannten „Fonda Interaktive Medien und Kommunikation GmbH“) sind um den Relaunch der Internetseite bemüht?

16. Welche Kosten sind für externe Unternehmen bzw. Dienstleister (außer jene für die in der Anfragebeantwortung genannten Fonda Interaktive Medien und Kommunikation GmbH) angefallen?

17. Wie hoch ist der bisher angefallene interne Aufwand in Stunden?

18. Wie hoch wird dieser bis zum endgültigen Relaunch in etwa sein?

19. Wie viele Mitarbeiter aus der EDV-Abteilung sind an dem Relaunch beteiligt?

20. Wie viele Mitarbeiter aus der EDV-Abteilung, die an dem Relaunch beteiligt sind, verfügen über einen Dienstvertrag, einen Werkvertrag bzw. über einen freien Dienstvertrag?

21. Wie teilen sich die geleisteten Stunden auf die Art des Dienstverhältnisses der am Relaunch beteiligten Mitarbeiter aus der EDV-Abteilung auf?

22. Wird der Live-Stream im Zuge des Relaunchs technisch verbessert?

23. Wenn ja, werden dazu externe Berater bzw. Expertisen in Anspruch genommen?

24. Wenn nein, warum nicht?

25. Zu wie viel Prozent ist der Relaunch fortgeschritten?