53/JPR XXIV. GP

Eingelangt am 22.12.2010
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

an die Präsidentin des Nationalrates

betreffend namentliche Abstimmung am 20.12.2010

 

 

In der 90. Sitzung der XXIV.GP am 20.12.2010 haben Sie als NR-Präsidentin die Stimmkarte des Abgeordneten Wolfgang Zinggl nicht anerkannt, weil er sie zu spät abgegeben hätte. Tatsächlich hat er seine Stimme augenblicklich nachdem Sie das Ende der Abstimmung bekanntgegeben haben in die Urne eingeworfen und es war ihm auch früher nicht möglich. Der Abgeordnete wird aufgrund seines Namens immer als letzter aufgerufen. Wie immer bei namentlichen Abstimmungen ist er sofort nach Verlesung seines Namens aufgestanden und hat sich zur Urne begeben. Im Unterschied zur bisherigen Gepflogenheit hatte er es am 20.12. aber nicht leicht, sich den Weg durch die von der Stimmabgabe nach oben zurück auf ihre Plätze strömenden Abgeordneten zu bahnen. Das Gedränge ist allein deswegen zustande gekommen, weil Sie es zugelassen haben, dass die Schriftführer - auch entgegen der bisherigen Praxis - die Namen der Abgeordneten sehr schnell verlesen haben. Das Verlesen der Namen hatte somit seinen Sinn verloren. Herr Zinggl hat durch emporheben seiner Stimmkarte seine Verzögerung angezeigt, dennoch haben Sie Sekunden nach Abgabe der letzten Stimmkarte vor der des Abg. Zinggl die Wahl als abgeschlossen erklärt. Nur dadurch konnte der Abg. Zinggl seine Stimme ohne eigenes Verschulden nicht einwerfen, bevor Sie die Abstimmung für beendet erklärt haben.

 

Ihr Vorgehen entsprach somit auch nicht der bisher üblichen Praxis, den Abgeordneten genügend Zeit einzuräumen, ihre Stimme abzugeben. Bedenken Sie bitte, dass der erste aufgerufene Abgeordnete Auer, selbst bei schnellstem Verlesen der Namen, für seine Stimmabgabe mehrere Minuten Zeit hatte. Es wäre schon demokratiepolitisch notwendig gewesen, auch den zuletzt Aufgerufenen die Möglichkeit einzuräumen, ihre Stimme abzugeben, so wie das auch die anderen Präsidenten gemacht haben. So konnte die Abgeordnete Hagenhofer (H!) unter dem Vorsitz des 2. Präsidenten in einer Abstimmung kurz danach ihre Karte lange nach allen anderen abgeben. Auch der Abg. Strache hat bei einer Abstimmung seine Stimme als Letzer mit einigem zeitlichen Abstand nach Abg. Zinggl abgegeben. Von der Präsidentin des NR darf erwartet werden, dass die Abgeordneten gleich behandelt werden, besonders wenn es um die Wahrnehmung ihres demokratischen Stimmrechts geht. Bevor Sie den Abstimmungsvorgang beenden, wäre es gerade angesichts der tumultartigen Stimmabgabe erforderlich gewesen, besonders sorgfältig darauf zu achten, ob alle Abgeordneten von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen konnten und gegebenfalls auch nachzufragen.

 

Der unterfertigte Abgeordnete stellt daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Wozu dient das Aufrufen der Abgeordneten bei den namentlichen Abstimmungen?

2. Ist es sinnvoll, dass die Namen so schnell verlesen werden, dass sich vor der Wahlurne die Aufgerufenen im großen Haufen stauen?

3. Warum haben Sie bei den Abstimmungen in der 90. Sitzung am 20.12.2010 nichts unternommen, um staufreies Abstimmen zu ermöglichen?

4. Sind Sie der Ansicht, dass das Verlesen immer in halbwegs konstantem Rhythmus stattfinden sollte, unabhängig davon in welcher Sitzung sie stattfinden und wie viele Abstimmungen vorgesehen sind?

5.  Wird es – angesichts der Komplikationen aufgrund des schnellen Verlesens der Namen - bei kommenden namentlichen Abstimmungen wieder eine vernünftige Gangart dafür geben?

6. Wie können Sie sicherstellen, dass Abgeordnete, die ihre Stimme abgeben wollen, dies auch können, selbst wenn der Weg zur Urne nicht frei ist?

7. Werden Sie darauf achten, dass bei zukünftigen namentlichen Abstimmungen den Abgeordneten ihr Recht auf Stimmabgabe tolerant eingeräumt wird und nicht einer hektischen Zeitökonomie zum Opfer fällt?