58/JPR XXIV. GP

Eingelangt am 05.04.2011
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ANFRAGE

 

 

 

des Abgeordneten Mario Kunasek

und weiterer Abgeordneter

an die Frau Präsidentin des Nationalrates

betreffend Entsendung eines Katastrophenhilfekontingentes des Bundesheeres nach Albanien (Vorlage 133 HA)

 

 

Zwischen 02. Dezember 2010 und 10. Dezember 2010 wurde ein Katastrophenhilfekontingent des Österreichischen Bundesheeres gem. § 1 Z1 lit. b iVm § 2 Abs.5 KSE-BVG nach Albanien entsendet. Die albanische Bevölkerung wurde einerseits durch das Bereitstellen von Familienzelten durch das BMI mit logistischer Hilfe des Roten Kreuzes, andererseits durch Bereitstellung von Hubschraubern unterstützt. Der Großteil des österreichischen Personals und Geräts kam von benachbarten österreichischen Kontingenten (KFOR bzw. EUFOR/ALTHEA).

Gem. § 1 Abs. 1 lit. b KSE-BVG können Einheiten und einzelne Personen zu Maßnahmen der humanitären Hilfe und der Katastrophenhilfe ins Ausland entsendet werden. Erfordert die besondere Dringlichkeit der Lage eine unverzügliche Entsendung, so kann diese vom Bundeskanzler, dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten sowie jedem in seinem Zuständigkeitsbereich berührten Bundesminister einvernehmlich beschlossen werden (§ 2 Abs. 5 KSE-BVG). In einem solchen Fall muss laut § 2 Abs. 5 2. Satz KSE-BVG der Bundesregierung und dem Hauptausschuss des Nationalrates unverzüglich berichtet werden.

Vom Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wurde am 16. Dezember 2010 ein Antrag auf Kenntnisnahme eines entsprechenden Berichtes durch den Hauptausschuss gestellt. Dieser Antrag langte laut Sichtvermerk am 21. Dezember 2010 im Parlament ein. Berichtet wurde darüber jedoch erst in der Sitzung des Hauptausschusses am 31. März 2011, obwohl in der Zwischenzeit mehrere Hauptausschusssitzungen stattfanden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Präsidentin des Nationalrates folgende

 


 

Anfrage:

 

1.            Warum wurde über diesen Antrag erst am 31. März 2011 im Hauptausschuss berichtet?

2.            Was war der Hintergrund für diese Verzögerung?

3.            Wie viele Sitzungen des Hauptausschusses fanden seit 16.12.2010 statt?

4.            Warum wurde über diesen Antrag nicht im Zuge einer dieser Hauptausschusssitzungen berichtet?

5.            Wie stehen sie als Präsidentin des Nationalrates dazu, dass die verfassungsrechtlichen Bestimmungen des § 2 Abs. 5 KSE-BVG verletzt wurden?