66/JPR XXIV. GP
Eingelangt am 10.11.2011
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Anfrage
der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an die Präsidentin des Nationalrates
betreffend Ordnungsrufe im Parlament
Im Nationalrat kann ein Ordnungsruf erteilt werden, wenn Abgeordnete den Anstand oder die Würde des Nationalrates verletzen, Beleidigungen gebrauchen oder Anordnungen der Präsidentin bzw. der Präsidenten nicht befolgen. Die derzeit schärfste Sanktion in einem solchen Fall ist der Entzug des Wortes bis zum Ende der Sitzung. Die Milde dieser Sanktion könnte dazu beitragen, dass Ordnungsrufe im österreichischen Parlament keine Seltenheit darstellen. Unbedachte oder beleidigende Äußerungen sorgen mitunter für ein aggressives Gesprächsklima, das eine sachliche Auseinandersetzung mit inhaltlichen Themen beinahe verunmöglicht.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wie viele Ordnungsrufe wurden in der aktuellen Legislaturperiode erteilt?
2. Wie viele dieser Ordnungsrufe wurden Frauen erteilt und um welche Mandatarinnen handelte es sich?
3. Wie viele dieser Ordnungsrufe wurden Männern erteilt und um welche Mandatare handelte es sich?
4. Wie viele dieser Ordnungsrufe wurden je nach Fraktion erteilt?
5. Wofür wurden in dieser Legislaturperiode Ordnungsrufe erteilt?