66/JPR XXIV. GP

Eingelangt am 10.11.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an die Präsidentin des Nationalrates

betreffend Ordnungsrufe im Parlament

BEGRÜNDUNG

 

Im Nationalrat kann ein Ordnungsruf erteilt werden, wenn Abgeordnete den Anstand oder die Würde des Nationalrates verletzen, Beleidigungen gebrauchen oder Anordnungen der Präsidentin bzw. der Präsidenten nicht befolgen. Die derzeit schärfste Sanktion in einem solchen Fall ist der Entzug des Wortes bis zum Ende der Sitzung. Die Milde dieser Sanktion könnte dazu beitragen, dass Ordnungsrufe im österreichischen Parlament keine Seltenheit darstellen. Unbedachte oder beleidigende Äußerungen sorgen mitunter für ein aggressives Gesprächsklima, das eine sachliche Auseinandersetzung mit inhaltlichen Themen beinahe verunmöglicht.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

 

1.    Wie viele Ordnungsrufe wurden in der aktuellen Legislaturperiode erteilt?

 

2.    Wie viele dieser Ordnungsrufe wurden Frauen erteilt und um welche Mandatarinnen handelte es sich?

 

3.    Wie viele dieser Ordnungsrufe wurden Männern erteilt und um welche Mandatare handelte es sich?

4.    Wie viele dieser Ordnungsrufe wurden je nach Fraktion erteilt?

 

5.    Wofür wurden in dieser Legislaturperiode Ordnungsrufe erteilt?