86/JPR XXIV. GP

Eingelangt am 06.07.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde an den/die Präsidentin
des Nationalrates

betreffend Bezügegesetz 2010 und 2011

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen folgende

ANFRAGE

1). Wie viele Personen beziehen derzeit (1.7.2012) Ruhebezüge (nach dem
Bezügegesetz), für deren Vollzug Sie zuständig sind?

2). Wie viele Personen beziehen derzeit (1.7.2012) Versorgungsbezüge (nach dem
Bezügegesetz), für deren Vollzug Sie zuständig sind?

3). Wie viele Personen, die eine Option auf einen reduzierten Ruhebezug nach § 49 f
BezG geltend gemacht haben, erhalten derzeit (1.7.2012) diesen Ruhebezug?

4). Sind diese Personen inkludiert in den Antworten zu 1). und 2).?

5). Wie hoch war der Aufwand für Ruhebezüge im Jahr 2010 und wie hoch war die
Zahl der BezieherInnen ?

6). Wie hoch war der Aufwand für Ruhebezüge im Jahr 2011 und wie hoch war die
Zahl der BezieherInnen?

7). Wie hoch war der Aufwand für Versorgungsbezüge im Jahr 2010 für Ihren Bereich
und wie hoch war die Zahl der BezieherInnen?

8). Wie hoch war der Aufwand für Versorgungsbezüge im Jahr 2011 und wie hoch
war die Zahl der BezieherInnen?


9). Wie hoch waren die Einnahmen aus den Pensionsbeiträgen (§12 BezG)

a)    im Jahr 2010

b)    im Jahr 2011 für Ihren Bereich?

10). Wie hoch waren die Einnahmen aus dem besonderen Pensionssicherungs-
beitrag (§ 44 n BezG)

a) 2010

b) 2011 für Ihren Bereich?

11). Wie hoch war der finanzielle Aufwand, den Sie gemäss § 14(2) BezG geleistet
haben,

a)  im Jahr 2010?

b)  im Jahr 2011?

12). Wie viele Personen konnten 2010 und 2011 jeweils einen Anspruch auf
Fortzahlung nach
§ 14 (2) BezG geltend machen?

13). Wie viele Personen konnten sonst noch nach § 14 (3 ff.) einen Anspruch auf
Fortzahlung geltend machen in den Jahren 2010 und 2011?

14). Wie viele Ruhe - bzw. Versorgungsbezüge aus Ihrem Bereich lagen zum
Stichtag 1.7.2012
über dem Brutto von 4.000 Euro
(exkl.Pensionssicherungsbeitrag)?