86/JPR XXIV. GP
Eingelangt am 06.07.2012
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Anfrage
der
Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde an den/die
Präsidentin
des Nationalrates
betreffend Bezügegesetz 2010 und 2011
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen folgende
ANFRAGE
1). Wie
viele Personen beziehen derzeit (1.7.2012) Ruhebezüge (nach dem
Bezügegesetz), für deren Vollzug Sie zuständig sind?
2). Wie
viele Personen beziehen derzeit (1.7.2012) Versorgungsbezüge (nach dem
Bezügegesetz), für deren Vollzug Sie zuständig sind?
3). Wie viele Personen, die eine
Option auf einen reduzierten Ruhebezug nach § 49 f
BezG geltend gemacht haben, erhalten derzeit
(1.7.2012) diesen Ruhebezug?
4). Sind diese Personen inkludiert in den Antworten zu 1). und 2).?
5). Wie hoch
war der Aufwand für Ruhebezüge im Jahr
2010 und wie hoch war die
Zahl
der BezieherInnen ?
6).
Wie hoch war der Aufwand für Ruhebezüge im Jahr
2011 und wie hoch war die
Zahl
der BezieherInnen?
7). Wie hoch
war der Aufwand für Versorgungsbezüge im Jahr
2010 für Ihren Bereich
und
wie hoch war die Zahl der BezieherInnen?
8). Wie hoch
war der Aufwand für Versorgungsbezüge im Jahr
2011 und wie hoch
war
die Zahl der BezieherInnen?
9). Wie hoch waren die Einnahmen aus den Pensionsbeiträgen (§12 BezG)
a) im Jahr 2010
b) im Jahr 2011 für Ihren Bereich?
10). Wie
hoch waren die Einnahmen aus dem besonderen Pensionssicherungs-
beitrag (§ 44 n BezG)
a) 2010
b) 2011 für Ihren Bereich?
11). Wie
hoch war der finanzielle Aufwand, den Sie gemäss § 14(2) BezG
geleistet
haben,
a) im Jahr 2010?
b) im Jahr 2011?
12). Wie viele Personen konnten
2010 und 2011 jeweils einen Anspruch auf
Fortzahlung nach § 14 (2) BezG geltend machen?
13).
Wie viele Personen konnten sonst noch nach § 14 (3 ff.)
einen Anspruch auf
Fortzahlung geltend
machen in den Jahren 2010 und 2011?
14). Wie viele Ruhe - bzw.
Versorgungsbezüge aus Ihrem Bereich lagen zum
Stichtag 1.7.2012 über dem
Brutto von 4.000 Euro
(exkl.Pensionssicherungsbeitrag)?