89/JPR XXIV. GP

Eingelangt am 03.08.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Werner Amon, MBA

Kolleginnen und Kollegen

an die Präsidentin des Nationalrates

betreffend Verfälschung des Amtlichen Protokolls des Untersuchungsausschusses vom 11. Juli 2012 durch die Vorsitzende des Untersuchungsausschusses

Der Untersuchungsausschuss hat am 11. Juli 2012 mit 11 Pro- und 5 Gegenstimmen, sohin mit 2/3 Mehrheit, den Antrag der Abg. Pendl, Amon und Petzner gem. § 59 Abs. 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 12 des Geschäftsordnungsgesetzes beschlossen, dass in der Zeit von 16.08.2012 bis einschließlich 31.12.2012 keine Akten zu den Beweisthemen 1 (ausg. 1 .d), 2, 3 und 6 vorgelegt und im Untersuchungsausschuss verteilt werden.

Hintergrund dieses Beschlusses war, dass diese Beweisthemen vorläufig abgeschlossen sind und dass der Untersuchungsausschuss im Herbst die Beweisthemen 1.d, 4, 5 und 7 behandeln wird. Aufgrund dieses Beschlusses sind in diesem Zeitraum einerseits die vorlagepflichtigen Bundesministerien nicht zur laufenden Nachlieferung von Akten verpflichtet, die im UA ohnehin nicht zeitnah behandelt werden können. Andererseits wird die Parlamentsdirektion angesichts des enormen Gesamtvolumens an Akten nicht mit der Aufbereitung und Verteilung dieser zu diesem Zeitpunkt nicht benötigten Akten belastet.

Über diesen Beschluss wurde unmittelbar danach das Amtliche Protokoll ausgefertigt das lautet:

„Antrag der Abg. Pendl, Amon, Petzner betr. Aktenlieferungen Blg. 4 wird mehrheitlich angenommen (S,V,B: dafür) (dafür 11 Abgeordnete).“

Weiters wurde im Amtlichen Protokoll festgehalten, dass es sich nicht um eine Reassümierung handelt.

Dieses Amtliche Protokoll wurde unmittelbar nach dem Beschluss von der Vorsitzenden selbst und vom Schriftführer, die beide gegen diesen Antrag gestimmt hatten, als mit dem Sitzungsverlauf übereinstimmend verifiziert und durch ihre Unterschrift beurkundet.

Nach der Verkündung des Abstimmungsergebnisses fand eine Geschäftsordnungsdebatte statt, in der auch die Minderheitsmeinung vertreten wurde, es habe sich um eine Reassümierung gehandelt und eigentlich sei die für eine Reassümierung erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden. In der Sitzung wurde nicht festgestellt, welche Anzahl an Abgeordneten im Falle der Annahme einer Reassümierung für die Beschlussfassung erforderlich gewesen wäre.

Am Tag nach der Sitzung, am 12. Juli 2012, erhob der Abg. Pilz Einwendungen gegen das Amtliche Protokoll und verlangte eine Änderung dahingehend, dass festgehalten werden sollte, dass der Antrag abgelehnt worden sei. In der Folge veränderte die Vorsitzende das Amtliche Protokoll im Wesentlichen entsprechend dem Verlangen des Abg. Pilz.

Diese Änderung entspricht nach Auffassung der Unterzeichneten Abgeordneten und aufgrund der Abschrift des Tonbands über die Sitzung nicht dem tatsächlichen Sitzungsverlauf. Die inhaltliche Übereinstimmung der Amtlichen Protokolle mit dem tatsächlichen Sitzungsverlauf ist ein Eckpfeiler aller parlamentarischen Verfahren. Die eingangs beschriebene Vorgangsweise der Vorsitzenden ist beispiellos in der jüngeren parlamentarischen Geschichte.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

Werden Sie die im Zusammenhang mit diesem Vorfall aufgetretenen Geschäftsordnungsfragen der Präsidialkonferenz zum nächstmöglichen Termin, spätestens aber am 14. September, zur Beratung und Klärung vorlegen?