103/JPR XXIV. GP
Eingelangt am 05.06.2013
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dr. Hübner
und weiterer Abgeordneter
an die Präsidentin des Nationalrates
betreffend Wahlen als Fundament des Parlamentarismus
Die Beobachtung und Beurteilung von PolitikerInnen, die selber Wahlen zu schlagen haben und daher persönliche und institutionelle Erfahrung einbringen können, sei ein essentieller Teil der OSZE-Wahlbeobachtung. Die Parlamentspräsidentin betonte auch das Engagement Österreichs: "Ich trete dafür ein, dass das Parlament auch in Hinkunft intensiv an den Wahlbeobachtungsmissionen der Versammlung teilnimmt."
Bei den kommenden Wahlbeobachtungen sollten wir gemeinsam zu klaren Evaluierungen kommen und möglichst mit einer Stimme sprechen. Dafür brauchen wir aber den vertrauensvollen und respektvollen Umgang miteinander und einen vollen und ungehinderten Austausch von Information. So lautet zumindest die Aussage der Nationalratspräsidentin in der veröffentlichten Parlamentskorrespondenz Nr. 128 vom 21.02.2013.
In der Praxis ist der Beitrag des Parlaments jedoch nicht so intensiv, wie in anderen vergleichbaren Ländern. Zudem herrscht im Bereich der Entsendung zu Beobachtungsmissionen ein selektives System der "Vorausscheidung" durch die Präsidentin vor.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Präsidentin des Nationalrates nachstehende
Anfrage
1. Welche Abgeordneten des Nationalrates waren wann und wo als Wahlbeobachter gemeldet, aufgeschlüsselt nach Fraktionen?
2. Welche Abgeordneten des Nationalrates nahmen an diesen Missionen teil?
3. Wie viele Abgeordnete des Nationalrates wurden persönlich zur Wahlbeobachtung eingeladen?
4. Wie oft wurde Einladungen zur Wahlbeobachtung nicht Folge geleistet?
5. Warum wurde diesen Einladungen nicht Folge geleistet?
6. Gibt es interne Richtlinien, welche die Entsendung von Wahlbeobachtern regelt?
7. Wenn nein, was werden Sie tun, um derartige Vorgänge in Zukunft transparent und nachvollziehbar zu gestalten?