106/JPR XXIV. GP

Eingelangt am 06.06.2013
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Anfrage

 

des Abgeordneten Dr. Martin Graf

an die Präsidentin des Nationalrates

 

betreffend Sachverhaltsdarstellung gemäß § 78 StPO durch die Parlamentsdirektion

 

Anlässlich der tatsachenwidrigen Medienberichte über eine angebliche  „Anzeige“ der Parlamentsdirektion gegen das Büro des Dritten Nationalratspräsidenten bzw. einzelne Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem unabhängigen und größten regierungskritischen Medium unzensuriert.at, wurde in einem Rundschreiben an alle 183 Nationalratsabgeordneten argumentiert, dass es sich lediglich um eine „Sachverhaltsdarstellung“ gemäß § 78 StPO handle.  

 

§ 78 StPO lautet folgendermaßen:

 

(1) Wird einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer Straftat bekannt, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, so ist sie zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft verpflichtet.

 

(2) Eine Pflicht zur Anzeige nach Abs. 1 besteht nicht,

1. wenn die Anzeige eine amtliche Tätigkeit beeinträchtigen würde, deren Wirksamkeit eines persönlichen Vertrauensverhältnisses bedarf, oder

2. wenn und solange hinreichende Gründe für die Annahme vorliegen, die Strafbarkeit der Tat werde binnen kurzem durch schadensbereinigende Maßnahmen entfallen.

 

(3) Die Behörde oder öffentliche Dienststelle hat jedenfalls alles zu unternehmen, was zum Schutz des Opfers oder anderer Personen vor Gefährdung notwendig ist; erforderlichenfalls ist auch in den Fällen des Abs. 2 Anzeige zu erstatten.

 

Als Mitglied des Nationalratspräsidiums ist mir eine Information durch die Parlamentsdirektion bzw. die Nationalratspräsidentin über solche Sachverhaltsdarstellungen gemäß § 78 StPO nicht erinnerlich bzw. diese wurden mir als Mitglied des Nationalratspräsidiums in der Vergangenheit nicht zur Kenntnis gebracht.


Auch als Mitglied des Nationalrates wurde ich über solche Sachverhaltsdarstellungen gemäß § 78 StPO durch die Parlamentsdirektion bzw. die Nationalratspräsidentin zu keinem Zeitpunkt informiert.

 

 

In diesem Zusammenhang ergeht an die Präsidentin des Nationalrates nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche anderen Sachverhaltsdarstellungen gemäß § 78 StPO gab es seit Ihrem Amtsantritt als Nationalratspräsidentin durch die Parlamentsdirektion?

2.    Gegen wen richteten sich diese Sachverhaltsdarstellungen gemäß § 78 StPO?

3.    Welche mutmaßlichen strafbaren Handlungen umfassten diese anderen Sachverhaltsdarstellungen gemäß § 78 StPO?

4.    Gab es diesbezüglich durch Sie als Nationalratspräsidentin eine schriftliche oder mündliche Weisung?

5.    Wenn ja, wie lautete diese schriftliche oder mündliche Weisung?

6.    Gab es diesbezüglich durch den Parlamentsdirektor eine schriftliche oder mündliche Weisung?

7.    Wenn ja, wie lautete diese schriftliche oder mündliche Weisung?

8.    Welcher Strafrechtsexperte in der Parlamentsdirektion wurde im Zusammenhang mit dem Vorgehen gemäß § 78 StPO beigezogen?

9.    Wenn ja, wer?

10. Wenn nein, warum nicht?

11. Gab es diesbezüglich durch Sie als Nationalratspräsidentin eine schriftliche oder mündliche Weisung?

12. Wenn ja, wie lautete diese schriftliche oder mündliche Weisung?

13. Gab es diesbezüglich durch den Parlamentsdirektor eine schriftliche oder mündliche Weisung?

14. Wenn ja, wie lautete diese schriftliche oder mündliche Weisung?

15. Wurden externe Strafrechtsexperten durch die Parlamentsdirektion im Zusammenhang mit dem Vorgehen gemäß § 78 StPO beigezogen?

16. Wenn ja, wer und warum?

17. Wenn nein, warum nicht?

18. Gab es diesbezüglich durch Sie als Nationalratspräsidentin eine schriftliche oder mündliche Weisung?

19. Wenn ja, wie lautete diese schriftliche oder mündliche Weisung?

20. Gab es diesbezüglich durch den Parlamentsdirektor eine schriftliche oder mündliche Weisung?

21. Wenn ja, wie lautete diese schriftliche oder mündliche Weisung?

22. Wann wurden Mitglieder des Nationalratspräsidiums über Sachverhaltsdarstellungen gemäß § 78 StPO in Ihrer Amtszeit als Nationalratspräsidentin informiert?

23. Welches strafrechtliche Ergebnis hatten Sachverhaltsdarstellungen gemäß § 78 StPO aufgelistet nach Einzelfällen in Ihrer Amtszeit als Nationalratspräsidentin?


24. Bei welchen Sachverhaltsdarstellungen gemäß § 78 StPO wurden in der Vergangenheit ebenfalls alle 183 Nationalratsabgeordneten durch Sie als Nationalratspräsidentin informiert?