109/JPR XXIV. GP

Eingelangt am 06.06.2013
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ANFRAGE

des Abgeordneten Graf

an die Präsidentin des Nationalrates

 

betreffend Weisungskette und möglichen Amtsmissbrauch

 

Am Donnerstag, dem 30.5.2013, um 8 Uhr, wurde in der APA (APA0035) berichtet, dass die Parlamentsdirektion nach Informationen der APA Anzeige wegen des Verdachts der „Gutheißung einer mit Strafe bedrohten Handlung bzw. der Verhetzung eingebracht hat“. Des Weiteren „enthalte die Website Grafs laut Parlamentsdirektion die Aufforderung, Antworten an die Parlamentsemailadresse zu übermitteln".

Sowohl Parlamentsdirektor Dr. Harald Dossi, als auch der Leiter des Dienstes für Information & Öffentlichkeit, Mag. Rudolf Gollia, stellen es in Abrede, dass sie oder einer ihrer Mitarbeiter, diesbezügliche Informationen an die APA weitergegeben hätten. Es gibt nun mehrere Möglichkeiten, warum die APA dennoch in der zitierten Weise berichtete.

1.)          Die APA hat falsch berichtet.

2.)          Der Parlamentsdirektor bzw. der Leiter des Dienstes für Information & Öffentlichkeit können sich nicht mehr an ihr Gespräch mit der APA erinnern.

3.)          Ein Mitarbeiter hat ohne Zuständigkeit und ohne Information seiner Vorgesetzten (falsche) Informationen an die APA weitergeben.

4.)          Jemand hat sich als Mitarbeiter der Parlamentsdirektion ausgegeben, obwohl er keiner ist.

Egal welche der Möglichkeiten zutreffend ist, ist es Aufgabe der Parlamentsdirektion, den Sachverhalt richtig zu stellen. Denn laut Auskunft der maßgeblichen Stellen im Haus, hat die Parlamentsdirektion die APA nicht informiert und es gibt auch keine Anzeige gegen eine bestimmte juristische oder natürliche Person, sondern - sofern man Ihrem   Mail vom 31.5.2013 an alle Nationalratsabgeordneten Glauben schenken darf - eine Übermittlung des Sachverhaltes gemäß §78 StPO. Wobei auch dies fraglich ist, da laut Auskunft der Staatsanwaltschaft bis zum  3.6.2013, 10 Uhr, kein derartiges Schriftstück eingelangt ist.

Daher ergeht an die Präsidentin des Nationalrates nachfolgende

 


Anfrage

 

1.    Sind Sie über die Rechtfertigung bzw. Argumentation bezüglich der jüngst gemäß § 78 StPO ergangenen Sachverhaltsdarstellung wegen unzensuriert.at unterrichtet?

2.    Wie lautet diese Sachverhaltsdarstellung gemäß § 78 StPO?

3.    Wer war Sachbearbeiter dieser Sachverhaltsdarstellung gemäß § 78 StPO?

4.    Wann und wo wurde diese Sachverhaltsdarstellung gemäß § 78 StPO eingebracht?

5.    Durch wen wurde diese Sachverhaltsdarstellung gemäß § 78 StPO eingebracht?

6.    Gab es diesbezüglich durch Sie als Nationalratspräsidentin eine schriftliche oder mündliche Weisung?

7.    Wenn ja, wie lautete diese schriftliche oder mündliche Weisung?

8.    Gab es diesbezüglich durch den Parlamentsdirektor eine schriftliche oder mündliche Weisung?

9.    Wenn ja, wie lautete diese schriftliche oder mündliche Weisung?

10. Warum wurde dieser festgestellte Sachverhalt von der Parlamentsdirektion gemäß § 78 Abs 1 StPO bewertet?

11. Gab es diesbezüglich durch Sie als Nationalratspräsidentin eine schriftliche oder mündliche Weisung?

12. Wenn ja, wie lautete diese schriftliche oder mündliche Weisung?

13. Gab es diesbezüglich durch den Parlamentsdirektor eine schriftliche oder mündliche Weisung?

14. Wenn ja, wie lautete diese schriftliche oder mündliche Weisung?

15. Warum wurde dieser festgestellte Sachverhalt von der Parlamentsdirektion nicht gemäß § 78 Abs 2 Z 2  StPO bewertet?

16. Gab es diesbezüglich durch Sie als Nationalratspräsidentin eine schriftliche oder mündliche Weisung?

17. Wenn ja, wie lautete diese schriftliche oder mündliche Weisung?

18. Gab es diesbezüglich durch den Parlamentsdirektor eine schriftliche oder mündliche Weisung?

19. Wenn ja, wie lautete diese schriftliche oder mündliche Weisung?

20. Welcher Strafrechtsexperte der Parlamentsdirektion wurde im Zusammenhang mit dem Vorgehen gemäß § 78 StPO beigezogen?

21. Wenn ja, wer?

22. Wenn nein, warum nicht?

23. Gab es diesbezüglich durch Sie als Nationalratspräsidentin eine schriftliche oder mündliche Weisung?

24. Wenn ja, wie lautete diese schriftliche oder mündliche Weisung?

25. Gab es diesbezüglich durch den Parlamentsdirektor eine schriftliche oder mündliche Weisung?

26. Wenn ja, wie lautete diese schriftliche oder mündliche Weisung?

27. Wurden externe Strafrechtsexperten durch die Parlamentsdirektion im Zusammenhang mit dem Vorgehen gemäß § 78 StPO beigezogen?

28. Wenn ja, welche und warum?

29. Wenn nein, warum nicht?

30. Gab es diesbezüglich durch Sie als Nationalratspräsidentin eine schriftliche oder mündliche Weisung?

31. Wenn ja, wie lautete diese schriftliche oder mündliche Weisung?


32. Gab es diesbezüglich durch den Parlamentsdirektor eine schriftliche oder mündliche Weisung?

33. Wenn ja, wie lautete diese schriftliche oder mündliche Weisung?

34. Gibt es zu dem ganzen Vorgang einen Akt? Wie lautet die Aktenzahl?

35. Werden Sie eine Untersuchung einleiten, wie es dazu kam, dass die APA berichtet, sie hätte zur „Causa unzensuriert.at‟ die Informationen aus der Parlamentsdirektion?

36. Wenn nein, wieso nicht?

37. Wenn ja, was könnten die dienstrechtlichen Konsequenzen sein?

38. Wird eine Richtigstellung erfolgen, dass weder die Parlamentsdirektion die APA informiert hat und es sich auch nicht um eine Strafanzeige gegen unzensuriert.at handelt?

39.  Wenn ja, wann und in welcher Form wird diese erfolgen?

40. Wenn nein, warum nicht?

41. Können Sie es ausschließen, dass sich Mitarbeiter aus Ihrem Büro gegenüber der APA als Parlamentsdirektion ausgegeben haben?

42. Können Sie es ausschließen, dass  Mitarbeiter aus ihrem Büro der APA Informationen zur „Strafanzeige‟ gegeben haben?