114/JPR XXIV. GP

Eingelangt am 06.06.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Graf

an die Präsidentin des Nationalrates

 

betreffend guter Zweck auf fremde Rechnung

 

Im Kampf gegen Bestechung und Bestechlichkeit im öffentlichen Bereich wurde mit dem StRÄG 2008 eine erweiterte Strafbarkeit von Geschenkannahme und Bestechung von Amtsträgern durch das so genannte „Anfütterungsverbot‟ geschaffen.

Die Teilnahme von Ihnen und insbesondere Ihrem Büroleiter könnte unter diesem Aspekt von Relevanz sein, da es in den letzten Jahren immer wieder zu „geschäftlichen‟ Beziehungen des Parlaments mit den Betreibern des Life Balls gekommen ist.


Dieser Schluss liegt insbesondere nach dem intransparenten Engagement Ihres Büroleiters beim Projekt respekt.net nahe, wo dieser als großzügiger Gönner mit einer Spende von € 6.000,- auftrat.

 

Daher ergeht an die Präsidentin des Nationalrates nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie hoch waren die Kosten, die durch Ihre Life Ball-Teilnahme entstanden sind?

2.    Wie hoch waren die Kosten, die durch die Life Ball-Teilnahme Ihres Büroleiters entstanden sind?

3.    Wer hat Ihre Kosten getragen?

4.    Wer hat die Kosten Ihres Büroleiters getragen?

5.    Wie beurteilen Sie den Sachverhalt vor dem Hintergrund der Korruptionsbestimmungen?

6.    Werden Sie, ob dieser Wahrnehmung in Ihrem Wirkungsbereich, nach § 78 StPO vorgehen?