115/JPR XXIV. GP

Eingelangt am 10.06.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde an die Präsidentin des Nationalrates

betreffend Website unzensuriert.at, Mordaufrufe und die Mitarbeiter des Dritten Nationalratspräsidenten

BEGRÜNDUNG

 

MitarbeiterInnen der PräsidentInnen des Nationalrats sind Beschäftigte des Parlaments und daher in Ausübung ihrer Tätigkeit nicht der parteipolitischen Zugehörigkeit des oder der jeweiligen AmtsträgerIn, sondern dem Dienstgeber – dem Parlament – und dessen Ansehen und Würde verpflichtet. Sie üben als MitarbeiterInnen eine/r TrägerIn formal höchster Staatsfunktionen ihre Tätigkeit nicht als ParteifunktionärInnen aus, sondern als Bedienstete der Republik. In dieser Tätigkeit treten sie nicht als VertreterInnen parteipolitischer Interessen, sondern als VerteterInnen der Republik auf.

Selbstverständlich obliegt es den durchaus auch parteipolitisch zuordenbaren PräsidentInnen des Nationalrats, die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit im gesetzlichen Rahmen frei zu wählen. Dabei ist aber stets zu beachten, dass diese eben als VertreterInnen der Republik und nicht einer Partei oder einer Ideologie in Erscheinung treten.

In Zusammenhang mit der erst nach mehreren Tagen erfolgten Löschung eines -  die Ermordung von ParlamentarierInnen und JournalistInnen gutheißenden -  Postings von der von zwei engen Mitarbeitern des dritten Nationalratspräsidenten betriebenen und vom dritten Nationalratspräsidenten selbst intensiv beworbenen Website www.unzensuriert.at fällt auf, dass der als Pressesprecher des Nationalratspräsidenten tätige Verantwortliche für die Website während seiner Arbeitszeit für JournalistInnen als Vertreter der Website erreichbar war und eine Löschung einiger der inkriminierter Postings nicht nur zusagen, sondern auch bewerkstelligen konnte.


Angesichts der Tatsache, dass zwei enge Mitarbeiter des Dritten Nationalratspräsidenten federführend rechtlich wie inhaltlich verantwortlich zeichnen für eine Website, auf der regelmäßig rechtsextremistische und nationalsozialistische Inhalte wiedergegeben werden, stellen die unterfertigenden Abgeordneten daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Gibt es in den Dienst- bzw. Arbeitsverträgen von MitarbeiterInnen der NationalratspräsidentInnen Regelungen, die klarstellen, dass sie für das Parlament und nicht primär für eine Partei bzw. einen Parteifunktionär beschäftigt sind?

 

2.    Inwieweit haben MitarbeiterInnen des Parlaments – also etwa auch MitarbeiterInnen der Büros von NationalratspräsidentInnen – in Ausübung ihrer Tätigkeit auf die Achtung und Förderung des Ansehens des Parlaments zu achten?

 

3.    Inwieweit ist es für MitarbeiterInnen des Parlaments – also etwa auch MitarbeiterInnen der Büros von NationalratspräsidentInnen – in Ausübung ihrer Tätigkeit – zulässig, dass sie Räumlichkeiten und Geräte des Parlaments zur Ausübung anderer Aufgaben als solcher in Zusammenhang mit der Unterstützung des jeweiligen Präsidenten nutzen?

 

4.    Ist das Betreiben einer parteipolitisch zuordenbaren Website wie unzensuriert.at in der Arbeitszeit sowie unter Nutzung von Parlamentsinfrastruktur zulässig und mit den vertraglich gegenüber dem Dienstgeber Parlamentsdirektion übernommenen Verpflichtungen vereinbar?

 

5.    Unterliegen MitarbeiterInnen des Parlaments, die als PressesprecherInnen von NationalratspräsidentInnen beschäftigt sind, Beschränkungen hinsichtlich journalistischer Tätigkeiten für andere?

 

6.    Unterliegen MitarbeiterInnen des Parlaments, die als Büroleiter von NationalratspräsidentInnen beschäftigt sind, Beschränkungen hinsichtlich der Ausübung einer sonstigen beruflichen Tätigkeit?


7.    Sind Nebenbeschäftigungen von ParlamentsmitarbeiterInnen der Dienstbehörde zu melden? Wenn ja, wurden von den erwähnten MitarbeiterInnen des dritten Präsidenten Nebenbeschäftigungen gemeldet?

 

8.    Welche dienstrechtlichen Möglichkeiten besitzen Sie als oberste Personalverantwortliche zur Verhinderung vertragswidriger Tätigkeiten seitens der MitarbeiterInnen im Interesse von Parteien oder anderer Interessensgruppen?

 

9.    Ist es denkbar, dass Verfügungsmittel bzw. technische Mittel, die NationalratspräsidentInnen in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Verfügung gestellt werden, zur Förderung von nicht dem Parlament zugehörigen Webseiten genutzt werden?

 

10. Wurden Verfügungsmittel bzw. technische Mittel, die NationalratspräsidentInnen in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Verfügung gestellt werden, zur Förderung und Unterstützung der Website www.unzensuriert.at bzw. dessen Medieninhaber genutzt?