122/JPR XXIV. GP

Eingelangt am 05.09.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Dr. Martin Graf

an die Präsidentin des Nationalrates

 

betreffend parlamentarische Anfragen als Grundstein der Demokratie

Gemäß § 91 IV der Geschäftsordnung des Nationalrates hat ein Minister innerhalb von zwei Monaten nach Übergabe der Anfrage an den Präsidenten mündlich oder schriftlich zu antworten.

Abgeordnete können gem. § 89 NRGO ebenso an die Präsidentin des Nationalrates schriftliche Anfragen richten.

Dies geschah mit der Anfrage parlamentarische Diplomatie unter der GZ 104/JPR. Diese langte am 05.06.2013 im Nationalrat ein und wurde an die Präsidentin des Nationalrates, Mag. Barbara Prammer, übermittelt.

Eine Beantwortung ist bis dato nicht erfolgt. Zwar gibt es nach § 89 der Geschäftsordnung des Nationalrates keine Beantwortungsfrist für den Präsidenten, bis dato hat sich aber jeder Präsident an die zweimonatige Frist (§ 91 IV NRGO) gehalten.

Es drängt sich der Verdacht auf, dass Sie nicht nur widerwillig bereit sind, zu gewissen Sachverhalten Auskunft zu geben, sondern zusätzlich den Sinn und Zweck einer Anfrage als demokratisches Instrument verkennen.

Wahlkampfeinsätze und ein ausgedehnter Sommerurlaub sind keine adäquaten Entschuldigungsgründe, sich der parlamentarischen Arbeit sowie Verantwortung zu entziehen. Dies insbesondere – da nach uns vorliegenden Informationen – die damit befassten Parlamentsbediensteten die notwendigen Vorarbeiten exakt und rasch erledigt haben.

 

Der unterfertigte Abgeordnete stellt daher an die Präsidentin des Nationalrates nachfolgende

 

Anfrage

1.    Ist es sinnvoll mit der Anfragenbeantwortung einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten verstreichen zu lassen und somit möglicherweise die Aktualität der Anfrage zu riskieren?

2.    Fühlen Sie sich nicht an die in § 91 IV NRGO normierte Beantwortungsfrist als Präsidentin gebunden?

3.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Für wie viele Anfragenbeantwortungen haben Sie länger als zwei Monate benötigt?

5.    Halten Sie die parlamentarische Anfrage für ein wirksames demokratisches Arbeitsinstrument?

6.    Nutzen Sie die Tatsache aus, dass es keine gesetzlich festgehaltene Beantwortungsfrist für Präsidenten gibt, um die Beantwortung Ihnen unangenehmer Sachverhalte zu vermeiden?

7.    Was werde Sie tun, um derartige Säumigkeiten in Zukunft zu verhindern?