2/KOMM XXIV. GP

 

Kommuniqué

des Außenpolitischen Ausschusses

über den Bericht des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten zum EU-Arbeitsprogramm 2009 auf der Grundlage des Achtzehnmonatsprogramms des französischen, des tschechischen und des schwedischen Ratsvorsitzes sowie des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für das Jahr 2009 (III-41 der Beilagen)

 

Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten hat dem Nationalrat am 25. Februar 2009 den gegenständlichen Bericht zum EU-Arbeitsprogramm 2009 auf der Grundlage des Achtzehnmonatsprogramms des französischen, des tschechischen und des schwedischen Ratsvorsitzes sowie des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für das Jahr 2009 (III-41 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 03. März 2009 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Mag. Elisabeth Grossmann, Herbert Scheibner, Wolfgang Großruck und Dr. Johannes Hübner sowie der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Bericht des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten (III-41 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit – und zwar mit den Stimmen der Abgeordneten der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion, des Parlamentsklubs der Österreichischen Volkspartei, des Parlamentsklubs des BZÖ und des Grünen Klubs – zur Kenntnis genommen.

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Außenpolitische Ausschuss mit Stimmenmehrheit beschlossen.

Wien, 2009 03 03

                             Wolfgang Großruck                                                               Dr. Josef Cap

                                     Schriftführer                                                                             Obmann